8.6.2015

Dienstfreistellung für DienstnehmerbeisitzerInnen bei Lehrabschlussprüfungen (LAP).

Antrag FSG

Die duale Ausbildung ist ein wichtiger Pfeiler in der beruflichen Ausbildung von Jugendlichen und ein Grund für die relativ niedrige Jugendarbeitslosigkeit in Österreich im Vergleich zu den anderen europäischen Ländern. Trotz dieser positiven Bilanz ist eine Verbesserung der Ausbildungssituation, vor allem in der betrieblichen Ausbildung, notwendig.

Die unmittelbare Umsetzung der Ausbildung erfolgt in den Betrieben und hängt von dem Engagement des Betriebes bzw der AusbilderInnen ab, die sich mehr oder weniger um die Lehrlinge kümmern. Aufgrund der demografischen Entwicklung und der steigenden Konkurrenz zu den berufsbildenden Mittleren und Höheren Schulen sowie der nun vorliegenden Erfolgs- bzw Misserfolgsquoten, sehen sich die Betriebe vor die Herausforderung gestellt, Jugendliche für eine Lehrausbildung zu gewinnen, um den Fachkräftenachwuchs zu sichern.

Die duale Ausbildung ist derzeit noch die einzige Ausbildungsform, die - zumindest für den betrieblichen Teil - keine Qualitätssicherung kennt und wo der Abschluss der Ausbildung ohne Zwischenschritte erst am Ende der Ausbildung mit der Lehrabschlussprüfung absolviert wird.

Bei Lehrabschlussprüfungen werden diese vor einer Dreierkommission abgelegt. Diese Kommission besteht aus einem/einer Vorsitzenden, und je einem/einer BeisitzerIn aus dem Kreis der ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen. Gerade für BeisitzerInnen aus dem Kreis der ArbeitnehmerInnen gibt es hier immer wieder Probleme bei der Freistellung.

Ebenso betroffen vom dualen Ausbildungs- und Prüfungssystem sind die Ausbildungsstätten sowie Schulen für Pflege- und Sozialberufe. Zur Abhaltung der Abschluss- und kommissionellen Prüfungen sind sie gesetzlich verpflichtet in der Prüfungskommission eine Vertretung der Arbeitnehmerschaft zu stellen. Bis zur vollkommenen Überleitung der Pflege des gehobenen Dienstes in das tertiäre Bildungssystem betrifft dies auch die Prüfungskommissionen der Krankenpflegeschulen. Die BeisitzerInnen der Arbeitnehmerinteressenvertretung zu dieser Prüfung werden von Seiten der Arbeiterkammer für ihre Aufgaben nominiert.

Die Sozialdemokratischen GewerkschafterInnen stellen daher den Antrag:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich für eine Novelle des Berufsausbildungsgesetzes unter Berücksichtigung nachfolgender Punkte einzusetzen:

  • Freistellungsanspruch für PrüferInnen bei der LAP mit einer Verdienstentgang-Regelung.
  • Festlegung von Mindestkriterien für PrüferInnen bei der LAP (derzeit freiwillige Zertifizierung).
  • PrüfungsbeisitzerInnen der ArbeitnehmerInnenvertretung im Bereich Pflege- und Sozialberufe sollen diese Verpflichtung während ihrer Dienst- bzw. Arbeitszeit unter Beibehalt ihrer Entgelte wahrnehmen können.

Einstimmige Annahme

 

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