8.6.2015

Kündigungsschutz für Kammerräte

Antrag FA

Die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeiterkammer dürfen in ihrer Arbeit die Konfrontation mit Institutionen und auch Arbeitgebern nicht scheuen. Während Betriebsräte aber vor willkürlichen Kündigungen geschützt sind, können Arbeiterkammerräte die keine Betriebsräte sind, dieses Privileg nicht genießen, obwohl ihre Aufgabe weitaus politischer und öffentlicher ist.

 Freiheitlichen Arbeitnehmer stellen daher Antrag:

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Kärnten fordert daher alle für die Kammerräte zuständigen Gewerkschaften auf einen Kündigungsschutz für alle KammerratInnen vom Zeitpunkt der Wahlwerbung bis 2 Monate nach Ende ihrer Funktionsperiode zu gewährleisten.

Einstimmige Zuweisung an den Vorstand

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