8.6.2015

Keine Aufweichung des Bankgeheimnisses

Antrag BZÖ

Um den Staat zu finanzieren, will man auf Kosten der Bürgerrechte die Konten öffnen und ein zentrales Kontenregister einführen. Damit werden sämtliche Bereiche des Lebens offen gelegt. Jeder Bürger hat das absolute Recht auf Privatsphäre. Denn durch ein zentrales Register werden sämtliche Handlungen, Einkäufe aber auch Mitgliedschaften bei Vereinen und Organisationen offen gelegt. Der Staat hat kein Recht darauf zu erfahren, wie Bürger sich beispielsweise organisieren. Gerade der Gewerkschaftsbund sollte sich hier gegen diesen Eingriff zur Wehr setzen.

Da bereits heute im Falle eines begründeten Verdachts des Steuerbetrugs mit Genehmigung eines unabhängigen Richters das Konto des Betroffenen geöffnet werden kann, sehen wir diese Vorgangsweise als ausreichend an. Vom Justizministerium ist mehrfach bestätigt worden, dass dieses Verfahren zur wirksamen Bekämpfung von Steuerbetrug und anderen kriminellen  Handlungen funktioniere und befriedigend  sei.

ANTRAG:

Das Bundesregierung wird aufgefordert keine Änderungen bei den derzeit bestehenden gesetzlichen Regelungen betreffend der Kontoöffnung vorzunehmen.

Mehrheitliche Zuweisung an den Vorstand gegen FA und ÖAAB

  • © 2024 AK Kärnten | Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, +43 50 477

  • Impressum