27.10.2015

Studierbare europäische Bildungsqualifikationen aufgrund staatlich anerkannter Lehrziele dürfen für Erwerbsarbeitsuchende kein unerreichbarer Luxus, sondern müssen ein Grundrecht zur Vermeidung von Erwerbsarbeitsdiskriminierung sein.

Antrag BZÖ

Der europäische - und damit auch der österreichische - Arbeitsmarkt erfordert von Arbeitnehmern einen entsprechenden Level von formaler Qualifikation. Im Hinblick auf erfahrene, oft mit jahrelanger praktischer Qualifikation (informelle Qualifikation) ausgestattete Arbeitnehmer, welche von Erwerbsarbeitslosigkeit betroffen werden, ist die Nichtrealisierung von solcher geforderter Formalqualifikation durch oft teure Lehrgänge, mit der Falle der Erwerbsarbeitsdiskriminierung verbunden. Solche erfahrene Arbeitnehmer (auch oft wertmindernd als ,,ältere Arbeitnehmer" bezeichnet), können sich aufgrund ihres Wissens- und Fähigkeitstandes nur nach oben orientieren und scheitern bei der umfassenden Erwerbsarbeitsuche immer wieder an den formalen Qualifikationskriterien. Betroffene sind hochwertige Leistungsglieder für Wertschöpfungsketten  und bedürfen einer gesonderten individuellen Förderung im Rahmen der AMS-Qualifizierungsaktivitäten. Wesentliche Hemmschwelle für einen substanziellen Anstellungserfolg solcher Personen liegt im Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG),welches im §34,Abs.6 bestimmt, dass Ausbildungen, deren Lehrprogramm zu staatlich anerkannten Lehrzielen führt, grundsätzlich nicht förderbar sind. Diese gesetzliche Vorgabe steht im direkten geforderten Gegensatz zum Arbeitsmarkt, welcher von Betroffenen ebensolche Qualifikation abfordert um in Recruiting-Prozessen Berücksichtigung zu finden.

ANTRAG:

Die BZÖ Arbeitnehmer stellen daher den Antrag an das Bundesministerium für Soziales & Arbeit, dass ein Erlass rechtswirksam wird, wonach nachweislich betroffene, erfahrene Arbeitnehmer Recht auf spezifische, individuelle Ausbildungsunterstützung durch das regionale AMS haben, um reale Chancen am Arbeitsmarkt zu erhalten. Dies ist umso mehr notwendig, da verschiedene Berufsbilder unter einen stetigen, offensichtlichen Mangel von qualifizierten Personen leiden (z. Bsp. lngenieure). Die regionalen AMS haben zum Zwecke der Finanzierung solcher individueller Sonderbildungsqualifizierungsmassnahmen auch einen entsprechenden  Budgetposten vorzuhalten, welcher  ausgewogen zu den finanziellen Mitteln für  standardisierte, arbeitsmarktpolitische Forderungen sein muss. Betroffene haben kooperativ mit dem AMS im Hinblick auf eine Kostenbeteiligung der finanziellen Forderung zusammenzuarbeiten (Sonderausbildungsvertrag mit der Möglichkeit der anteilsmäßigen Rückführung von Fördermitteln nach Realisierung eines Anstellungsverhältnisses).

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