Studierbare europäische Bildungsqualifikationen aufgrund staatlich anerkannter Lehrziele dürfen für Erwerbsarbeitsuchende kein unerreichbarer Luxus, sondern müssen ein Grundrecht zur Vermeidung von Erwerbsarbeitsdiskriminierung sein.
Antrag BZÖ
Der europäische - und damit auch der österreichische - Arbeitsmarkt erfordert von
Arbeitnehmern einen entsprechenden Level von formaler Qualifikation. Im
Hinblick auf erfahrene, oft mit jahrelanger praktischer Qualifikation
(informelle Qualifikation) ausgestattete Arbeitnehmer, welche von
Erwerbsarbeitslosigkeit betroffen werden, ist die Nichtrealisierung von solcher
geforderter Formalqualifikation durch oft teure Lehrgänge, mit der Falle der
Erwerbsarbeitsdiskriminierung verbunden. Solche erfahrene Arbeitnehmer (auch
oft wertmindernd als ,,ältere Arbeitnehmer" bezeichnet), können sich
aufgrund ihres Wissens- und Fähigkeitstandes nur nach oben orientieren und
scheitern bei der umfassenden Erwerbsarbeitsuche immer wieder an den formalen
Qualifikationskriterien. Betroffene sind hochwertige Leistungsglieder für
Wertschöpfungsketten und bedürfen einer gesonderten individuellen
Förderung im Rahmen der AMS-Qualifizierungsaktivitäten. Wesentliche
Hemmschwelle für einen substanziellen Anstellungserfolg solcher Personen liegt
im Arbeitsmarktservicegesetz (AMSG),welches im §34,Abs.6 bestimmt, dass
Ausbildungen, deren Lehrprogramm zu staatlich anerkannten Lehrzielen führt,
grundsätzlich nicht förderbar sind. Diese gesetzliche Vorgabe steht im direkten
geforderten Gegensatz zum Arbeitsmarkt, welcher von Betroffenen ebensolche
Qualifikation abfordert um in Recruiting-Prozessen Berücksichtigung zu finden.
ANTRAG:
Die BZÖ Arbeitnehmer stellen daher den Antrag an das Bundesministerium für
Soziales & Arbeit, dass ein Erlass rechtswirksam wird, wonach nachweislich
betroffene, erfahrene Arbeitnehmer Recht auf spezifische, individuelle
Ausbildungsunterstützung durch das regionale AMS haben, um reale Chancen am
Arbeitsmarkt zu erhalten. Dies ist umso mehr notwendig, da verschiedene
Berufsbilder unter einen stetigen, offensichtlichen Mangel von qualifizierten
Personen leiden (z. Bsp. lngenieure). Die regionalen AMS haben zum Zwecke der
Finanzierung solcher individueller Sonderbildungsqualifizierungsmassnahmen auch
einen entsprechenden Budgetposten vorzuhalten, welcher ausgewogen
zu den finanziellen Mitteln für standardisierte, arbeitsmarktpolitische
Forderungen sein muss. Betroffene haben kooperativ mit dem AMS im Hinblick auf
eine Kostenbeteiligung der finanziellen Forderung zusammenzuarbeiten (Sonderausbildungsvertrag
mit der Möglichkeit der anteilsmäßigen Rückführung von Fördermitteln nach Realisierung
eines Anstellungsverhältnisses).