3.11.2014

Verlängerung der Elternteilzeit bis zum 10. Lebensjahr des Kindes verbunden mit der Ausweitung des erhöhten Kündigungsschutzes bis zum 7. Lebensjahr des Kindes

Antrag ÖAAB

Elternteilzeit wird ein immer wichtigerer Bestandteil in der Kinderbetreuung. Wie die Erfahrung zeigt, wird Elternteilzeit auch von den Vätern immer besser angenommen, die damit die Chance nutzen, sich aktiv in die Betreuung ihres Kindes einzubringen. Ein weiterer Aspekt betrifft die Volksschulzeit des Kindes. In vielen Kärntner Gemeinden, aber auch Städten gibt es derzeit kein ausreichendes Angebot an Nachmittagsbetreuung. War es früher möglich, dass die Großeltern Teile der Betreuung des Kindes übernommen haben, so ist dies heute kaum mehr der Fall, da oftmals schon alleine die räumliche Entfernung dagegen spricht. Auch aus diesem Grund kommt verstärkt der Wunsch vieler Eltern die Betreuung ihrer Kinder, insbesondere am Nachmittag, selbst machen zu wollen. Ein weiterer  Aspekt  ist,  dass viele Eltern  ihrem Kind die Möglichkeit  der individuellen Förderung, abgestellt auf die Neigungen und Bedürfnisse des Kindes, angedeihen lassen wollen. Ein derartiges Angebot wie Musikschule, Turn- und Sportvereine, Sprachkurse usw., kann durch das derzeitige Schulsystem nicht ermöglicht werden. Ein weiteres Argument ist die individuelle Aufgabenbetreuung/Lernhilfe durch die Eltern. Aus diesen Gründen sollte der Anspruch auf Elternteilzeit bis zum 10. Lebensjahr und der erhöhten Kündigungsschutz für die Kinderbetreuung bis zum 7. Lebensjahr des Kindes verlängert werden.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Kärnten fordert daher den Gesetzgeber auf, den gesetzlichen Anspruch auf Elternteilzeit bis zum 10. Lebensjahr des Kindes und den erhöhten Kündigungsschutz für die Kinderbetreuung bis zum 7. Lebensjahr des Kindes zu verlängern.

Mehrheitliche Zuweisung an den Vorstand gegen Stimmen ÖAAB

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