3.11.2014

Recht auf bestmögliche, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige soziale und medizinische Versorgung

Resolution GRÜNE/UG

Der Sozial- und Gesundheitsbereich sind zentrale Säulen unserer Gesellschaft. Bedürftige Menschen und Menschen mit besonderen Bedürfnissen haben ein Recht auf eine bestmögliche, bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige soziale und medizinische Versorgung.

Die „Effizienzsteigerungen“ der letzten Jahre - vielfach wegen behaupteter knapper werdender öffentlicher Mittel - haben schon längere Zeit besorgniserregende Zustände geschaffen.

Besonders spüren diese Einschränkungen die Pflegenden und zu pflegenden Personen im Bereich der Sozialen Dienste aber auch die Pflegekräfte in den Spitälern. Die permanente Arbeitshetze in diesen Bereichen beeinträchtigt das Pflegepersonal in der menschliche Zuwendung, unterbindet intensivere persönliche Beziehungen zwischen Betroffenen und HelferInnen und befördert eine zunehmend „entmenschlichte“ Pflege, die, trotz Engagements der im Sozialbereich Beschäftigten, kaum mehr Raum für die Abdeckung individueller Bedürfnisse der KlientInnen zulässt.

Wie der Einkommensbericht des Rechnungshofs festhält, liegen in diesen Bereichen bereits jetzt Löhne und Gehälter deutlich unter dem Schnitt aller unselbständig Beschäftigten, hervorgerufen auch durch häufige Teilzeitbeschäftigungen in diesen Branchen, die deshalb gewählt werden weil die Beschäftigten eine Vollzeitstelle physisch und psychisch nicht mehr verkraften. Effizienzsteigerungsmaßnahmen  belasten außerdem die Beschäftigten psychisch sehr stark. Arbeitsverdichtung, d.h. mehr KlientInnen in derselben Zeit betreuen, schafft so eine unerträgliche Arbeitsbelastung. Untersuchungen aus Großbritannien (NEF-Studie) aber auch Österreich zeigen, dass jeder Cent, der in den Sozialbereich investiert wird, nicht nur ein Vielfaches an gesellschaftlichem Mehrwert („Social Return of Investment“) sondern auch ökonomischen Wohlstand schafft.

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten fordert daher die Bundesregierung auf, durch budgetäre Bereitstellung dafür zu sorgen, das

  • insgesamt mehr Geld in den Sozialbereich fließt, damit dieser seine gesellschafts- und wirtschaftspolitisch wichtige Funktion erfüllen kann. Der Sozialbereich muss aus der Budgetkonsolidierung herausgenommen werden. Förderverträge sind so zu gestalten, dass sie eine mittel- bis langfristige Planungssicherheit hinsichtlich der Personalentwicklung, der Entlohnung sowie einer qualitativ hochwertigen Leistungserbringung ermöglichen

  • dass Einkommen im Sozial- und Gesundheitsbereich deutlich aufgewertet werden können und sich Löhne und Gehälter stärker in Richtung Durchschnitt aller Branchen entwickeln. Beschäftigte im Sozial- und Gesundheitsbereich müssen endlich auch jene finanzielle Wertschätzung erfahren, die ihrer gesellschaftlichen und ökonomischen Bedeutung entspricht

  • Arbeitszeiten und Arbeitsorganisation so gestaltet werden, dass genügend Zeit zur Verfügung steht, auf spezifische, individuelle Bedürfnisse jeder Klientin/jedes Klienten eingehen zu können, um eine qualitativ hochwertige -  nicht „entmenschlichte“ - Hilfestellung leisten zu können.

Einstimmige Annahme


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