3.11.2014

Die Zukunft von Prävention, Unfallheilbehandlung und Rehabilitation in der AUVA

Resolution FSG

Entsprechend dem Grundsatz „Alles aus einer Hand“ stellt die AUVA – basierend auf ihrem 4-Säulensystem (Prävention, Heilbehandlung, Rehabilitation und Rentenleistung) einen
wesentlichen und unverzichtbaren Bestandteil im österreichischen Gesundheitssystem dar und ist in der Bundesverfassung verankert. Hervorragende Ergebnisse in der Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, international anerkannte Unfallheilbehandlung und Rehabilitation sowie entsprechende Verringerung der Aufwendungen für Renten, bestätigen diese nachhaltige Strategie zum Wohle der Unfallversicherten, Betriebe, Unfallversicherung und Gesellschaft.

Durch die Beitragssenkung von 1,4 auf 1,3 Prozent, in Kraft getreten mit 1.7.2014, ist für die kommenden Jahre erstmalig ein negatives Finanzergebnis von ca. 90 Millionen Euro pro Jahr für die AUVA zu erwarten. Die AUVA wird so gezwungen, sich auf ihren gesetzlichen Auftrag zu konzentrieren und für die entsprechende Transparenz und Kostenwahrheit zu sorgen.

Das Potential zur Kostensanierung der AUVA ist erheblich. Einerseits ist es die zweckent- fremdete, gesetzlich vorgegebene Verwendung von Mitteln der Unfallversicherung, wie für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, die Beitragsfreistellung diverser Gruppen und Beschäftigten oder die Krankenversicherung für Selbstständige, und andererseits die fehlende Kostenwahrheit bei der allgemeinen Unfallheilbehandlung und Rehabilitation und die enorme Überzahlung bei Fremdbehandlungen (§ 319a ASVG).

Für die Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren in Zusammenarbeit mit den Gebietskrankenkassen, die jährlich mehrere Milliarden Euro in der Krankenversicherung und Pensionsversicherung verursachen, fehlt  dagegen der gesetzliche Auftrag und das notwendige Geld. Besonders zur Prävention der stark steigenden psychischen Gesundheitsgefahren, welche inzwischen einen wesentlichen Teil der Erkrankungen und Arbeitsunfähigkeits- pensionen verursachen, fehlen die Ressourcen.

Aber auch die Länder, die nach der Verfassung den stationären Versorgungsauftrag zu erfüllen haben, sei es durch eigene Einrichtungen oder durch Dritte, profitieren im hohen Ausmaß von den Leistungen der UKH´s in der allgemeinen Unfallheilbehandlung. Dies, ohne entsprechende LKF-Beiträge zu zahlen. Selbst die Privatkrankenanstalten erhalten für die Leistungen enorme Mittel aus dem Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds.

Die AUVA hat nun Gespräche über eine bespielhafte Zusammenarbeit zwischen dem UKH Klagenfurt und dem Wörthersee-Klinikum begonnen und eine erste Machbarkeitsstudie über Zusammenlegungen von AUVA-Einrichtungen im Raum Wien erstellen lassen.

Gesicherte Zukunft für AUVA und ihre Beschäftigten

Wie immer diese Planungen und Gespräche sich entwickeln werden, muss sichergestellt sein, dass die Kooperationspartner ihre Beiträge auf Augenhöhe erbringen und die Umstruktu- rierungen nicht zu Lasten der AUVA Beschäftigten gehen. Für die BetriebsrätInnen und Beschäftigten in der AUVA ist für die Mitwirkung an diesem Veränderungsprozess wesentlich, dass die bereits 2009 und 2014 einstimmig beschlossenen Zukunftsprogramme des Zentralbetriebsrates: „Unsere AUVA – DAS Kompetenzzentrum für das Ereignis Unfall“ und „Die Zukunft von Unfallheilbehandlung und Rehabilitation“ umgesetzt werden. Darin enthalten sind eine Reihe von aktuellen Forderungen und Vorschläge an die Politik, Hauptver- band und AUVA, die auch für diese möglichen Umstrukturierungen gelten. Die AUVA hat bereits eine Beschäftigungsgarantie für die Betroffenen zugesagt. Darüber hinaus sind Standortgarantien im Rahmen von Sozialplänen erforderlich.

In den UKH´s als regionale Trauma Zentren und den AUVA-Rehabilitationszentren sind primär alle Arbeitsunfälle zu behandeln, um die Unfallversicherten bestmöglich nach dem 4-Säulenmodell behandeln zu können. Dies erfordert entsprechende Vereinbarungen mit den Ländern und den Rettungsorganisationen (bei schweren Arbeitsunfällen Hubschraubertransporte).

Der Betriebsrat ist der Meinung, dass es nur durch den Erhalt der Eigenständigkeit der UKH´s , dies in sinn- und wirkungsvoller Kooperation mit öffentlichen Schwerpunktkrankenanstalten und der Reha-Zentren (insbesondere der Langzeitrehabilitation mit bestmöglichen Bedingungen am
„Weißen Hof“), möglich sein wird, die gesetzlich vorgegebene, bestmögliche Prävention, Heilbehandlung und Rehabilitation für alle Unfallversicherten zu gewährleisten und weiter auszubauen und so die optimale Unfallheilbehandlung nach Primar Lorenz Böhler weiterhin auf einem sehr hohen Niveau zu gewährleisten.

Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Kärnten unterstützt die Vorschläge und Forderungen der BetriebsrätInnen.

Die Arbeiterkammer fordert von der Bundesregierung:

Die AUVA und ihre Beschäftigten als selbstständige Organisation auch in Zukunft entsprechend abzusichern, damit sie ihren gesetzlichen Auftrag, die Prävention, Heilbehandlung, Rehabilitation und Rentenleistungen erfüllen können.

Einstimmige Annahme

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