3.11.2014

Verbesserung für Kärntner PendlerInnen.

Antrag FSG

Fahrtkostenzuschuss für BerufspendlerInnen

Viele ArbeitnehmerInnen verlieren den Anspruch auf den Fahrtkostenzuschuss, da die geforderten vier Pendeltage und die große Pendlerpauschale als Fördervoraussetzung bei Wegstrecken bis 20 Kilometer nicht erreicht werden.

Vor allem Teilzeitbeschäftigten sind davon betroffen, da sie versuchen, die Fahrten zur Arbeitsstätte zu reduzieren und die Sollarbeitszeit an wenigen Tagen zu erreichen. Ähnliches gilt auch für SchichtarbeiterInnen, die in vielen Fällen ebenfalls mit weniger als vier Pendel- tagen pro Woche die Sollarbeitszeit erfüllen.

Die Einführung des Pendlerrechners, der teils nicht nachvollziehbare Ergebnisse bringt, führt zu einer weiteren Reduktion der Anspruchsberechtigten.

Fahrtkostenzuschuss für AbendschülerInnen

Es gibt viele Schulen mit unterschiedlichen Angeboten für ArbeitnehmerInnen, um eine berufsbegleitende Ausbildung zu absolvieren.

Das Unterrichtsmodell mit vier bis fünf Unterrichtstagen pro Woche und einer Dauer von zumindest sechs Semestern wird diesen Gegebenheiten nicht mehr gerecht, da es sowohl Unterrichtsformen mit einem flexibleren Zeitmodell (z.B. Fernunterrichtseinheiten) als auch Ausbildungen mit kürzeren Gesamtschulzeiten gibt.

Fahrtkostenzuschuss für Lehrlinge

Jugendliche in Anlernverhältnissen erfüllen sehr oft die benötigten Kriterien für den Fahrtkostenzuschuss für Lehrlinge nicht. Beispiele dafür sind: Sozialpädagogisches Zentrum des Landes Kärnten, ABC Service & Produktion GmbH, Wurzerhof. Für diese Gruppe soll aus sozialen Überlegungen der Fahrtkostenzuschuss ebenfalls gewährt werden.

Die Sozialdemokratischen GewerkschafterInnen stellen daher den Antrag:

Die Kärntner Landesregierung wird aufgefordert:

  • Im Bereich des Fahrtkostenzuschusses soll die Anzahl der Pendeltage in der Berechnung der Förderhöhe folgend geändert werden:
    - 1/3 der Förderhöhe ab zwei Pendeltagen pro Woche
    - 2/3 der Förderhöhe ab drei Pendeltagen pro Woche
    - 3/3 der Förderhöhe ab vier Pendeltagen pro Woche

  • Die große Pendlerpauschale als Voraussetzung bei einer einfachen Wegstrecke bis 20 Kilometern soll gestrichen werden.

  • Die Einkommensgrenzen müssen zumindest in Höhe der durchschnittlichen Kollektivvertragserhöhungen jährlich angepasst werden.

  • Im Bereich des Fahrtkostenzuschusses für berufstätige AbendschülerInnen soll die Anzahl der Schultage folgend in die Berechnung der Förderhöhe aufgenommen werden:
    - 1/3 der Förderhöhe ab zwei Schultagen
    - 2/3 der Förderhöhe ab drei Schultagen
    - 3/3 der Förderhöhe ab vier Schultagen

  • Beim Fahrtkostenzuschuss für Lehrlinge soll die benötigte einfache Wegstrecke für Lehrlinge, die täglich pendeln und das öffentliche Verkehrsmittel nicht benützen können, auf fünf Kilometer reduziert werden. Außerdem sollen Anlehren losgelöst von den Richtlinien für den Fahrtkostenzuschuss gefördert werden.

Einstimmige Annahme


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