3.11.2014

13. & 14. Gehalt verfassungsrechtlich schützen

Antrag FA

Seit 1998 haben die Arbeitereinkommen an Wert verloren, der Wert der Einkommen von Angestellten stagnierte. Quer durch alle Berufsgruppen sanken die Realeinkommen und damit die Kaufkraft der Einkommensbezieher in den vergangenen 14 Jahren um annähernd 30%.

In letzter Zeit häufen sich Diskussionen um Steuerentlastung auf Arbeitseinkommen, deren Grundlage zu Lasten des 13. & 14. Monatsgehaltes gehen soll.

Daher fordern wir, dass die steuerliche Begünstigung vom 13. & 14. Monatsgehalt verfassungsrechtlich geschützt wird.

Die Freiheitlichen Arbeitnehmer - FPÖ stellen daher den Antrag:

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Kärnten möge beschließen, dass sich die Bundesregierung dafür einsetzt, dass die Bestimmungen über die steuerliche Begünstigung von Sonderzahlungen in den Verfassungsrang erhoben werden.

Einstimmige Annahme


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