23.4.2014

Arbeit, Einkommen, Bildung, Leben: Gerechtigkeit für ArbeitnehmerInnen in Kärnten

Gemeinsame Resolution

Günther Goach – Sozialdemokratische GewerkschafterInnen in der AK
Freiheitliche Arbeitnehmer - FPÖ
ÖAAB - Christliche GewerkschafterInnen
Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen
BZÖ – Arbeitnehmer

1. Arbeitsplätze für Kärnten schaffen

Beschäftigung schaffen

Die Lage der ArbeitnehmerInnen in Kärnten ist nach wie vor schwierig.

Die Folgen der weltweiten Finanz- und der europäischen Staatsschuldenkrise sind nicht überwunden. Die Wirtschaft kämpft gegen eine anhaltende Wachstumsschwäche, die Arbeitslosigkeit steigt fortwährend an und wird für immer mehr ArbeitnehmerInnen zur existenziellen Bedrohung.

In Kärnten ist die Arbeitslosigkeit von 2009 bis 2013 um fast elf Prozent gestiegen.

Betroffen sind vor allem gering Qualifizierte, Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr und ältere ArbeitnehmerInnen. Der teilweise Beschäftigungszuwachs ist großteils Resultat einer Zunahme von gering bezahlter Teilzeitarbeit zu Lasten von Vollzeitplätzen.

Kärnten ist bei so gut wie allen wirtschaftlichen Kennzahlen im Bundesländervergleich abgeschlagen. Bei der Kaufkraft liegt Kärnten am unteren Ende der Skala. Das Bruttoregionalprodukt pro Kopf ist unterdurchschnittlich. Auch bei den Einkommen rangiert Kärnten auf den hinteren Plätzen. 

Gleichzeitig setzt der demografische Wandel dem Land zu: Die Regionen verlieren BewohnerInnen an den Zentralraum, junge, gut Ausgebildete verlassen Kärnten.

Die ARBEITERKAMMER KÄRNTEN fordert: 

  • Die Schaffung von Arbeitsplätzen muss in Kärnten in allen Bereichen oberste Priorität haben. 
  • Der Zukunftsfonds muss als Ertragsgrundlage zur Finanzierung von beschäftigungswirksamen Projekten für Kärnten gesichert werden.
  • Zwischenbetriebliche Lehrwerkstätten müssen unter Einbindung der Berufsschulen ausgebaut werden.
  • Mit Förderungen für die Altbausanierung (Energieeffizienz) sollen vor allem in der Bauwirtschaft Aufträge für regionale Unternehmen und Beschäftigung geschaffen werden. Außerdem soll bei der öffentlichen Auftragsvergabe der Bestbieter und nicht der  Billigstbieter zum Zug kommen.

Strukturwandel beschleunigen

Ziel der Wirtschaftspolitik muss es sein, die Struktur des Wirtschaftsstandortes Kärnten zu verbessern und mehr international wettbewerbsfähige Unternehmen anzusiedeln.

Obwohl die hohe Verschuldung den wirtschaftspolitischen Spielraum des Landes stark einengt, war Kärnten im Vorjahr nach Wien dennoch das Bundesland mit den meisten Betriebsansiedlungen. 39 Neuansiedelungen wurden verzeichnet (Austrian Business Agency, März 2014). Das zeigt, dass wirtschaftliche Entwicklungen beeinflussbar sind.

Die Zukunft muss sich auszeichnen durch mehr Verteilungsgerechtigkeit, nachhaltiges Wirtschaftswachstum, steigende Beschäftigung, Verbesserung der Chancen von berufstätigen Frauen und regulierte Finanzmärkte. 

2014 hat eine neue EU-Förderperiode begonnen. Auch das muss dazu genutzt werden, Kärnten als nachhaltige Region mit einem intakten sozialen, ökonomischen und ökologischen Gefüge weiter zu entwickeln.

Die ARBEITERKAMMER KÄRNTEN fordert:

  • Eine aktive Wirtschaftspolitik, die Einfluss nimmt und den nötigen Strukturwandel in Kärnten vorantreibt. 
  • Die Wirtschaftsförderung muss ihr Hauptaugenmerk auf die Steigerung der Innovationsfähigkeit der Kärntner Wirtschaft legen – auch bei den Klein- und Mittelbetrieben. 
  • Ein attraktiver Wirtschaftsstandort benötigt qualifizierte Arbeitnehmer-Innen. Daher müssen Universität und Fachhochschulen in Kärnten technische und naturwissenschaftliche Studienrichtungen ausbauen.

2. Sozialsystem gerechter gestalten

Pension und Altersteilzeit optimieren

Die Abschaffung der Hacklerpension und die Erhöhung der Abschläge bei der Korridorpension haben den Andrang auf die Invaliditäts-/Berufsunfähigkeits- und die Schwerarbeitspensionen mit niedrigeren Abschlägen verstärkt. Bei der Korridorpension beträgt der jährliche Abschlag bei Männern ab Vollendung des 62. Lebensjahres 5,1 Prozent, bei der Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension hingegen 4,2 Prozent.

Daher ist eine Vereinheitlichung dieser Abschläge ab dem 62. Lebensjahr mit jeweils monatlich 0,35 Prozent bis zum Regelpensionsalter dringend notwendig.

Auch bei der Schwerarbeitspension sind Änderungen erforderlich. Sie muss auch für jene körperlich-manuell Arbeitenden gelten, die Tätigkeiten ausüben, die ident mit denen jener ArbeiterInnen sind, die der Bauarbeiter-Urlaubs- & Abfertigungskasse (BUAK) unterliegen.

Die ARBEITERKAMMER KÄRNTEN fordert:

  • Die Rücknahme der erhöhten Abschläge bei der Korridorpension ab 62 und ihre Angleichung an jene bei der Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension.
  • Die Erweiterung der Zugangsmöglichkeit zur Schwerarbeitspension für jene ArbeiterInnen, die nicht der BUAK unterliegen, aber gleiche Tätigkeiten ausüben.
  • Das Zugangsalter für die Altersteilzeit beträgt bei Frauen 53, bei Männern 58 Jahre. 2013 wurde die Möglichkeit der Altersteilzeit bis zu einer Dauer von sieben Jahren abgeschafft. Bei frühestmöglicher Inanspruchnahme ist es nun nicht mehr möglich, bis zum gesetzlichen Pensionsalter in Altersteilzeit zu bleiben. Der Anspruchszeitraum bei Altersteilzeit muss daher wieder auf sieben Jahre verlängert werden.

AK-Register für nichtärztliche Gesundheitsberufe

Nach mehrjähriger Vorbereitung wurde der Gesetzesentwurf über die Registrierung der nichtärztlichen Gesundheitsberufe durch die Bundesarbeitskammer von zwei Bundesländern abgelehnt.

Es muss daher ein neuer Anlauf unternommen werden, um dieses zweckmäßige und wichtige Projekt durch gezielte Überzeugungs- und Informationsarbeit erneut zur Abstimmung zu bringen.

Die ARBEITERKAMMER KÄRNTEN fordert:

  • Die Registrierung der nichtärztlichen Gesundheitsberufe durch die Bundesarbeitskammer muss durch einen neuen Gesetzesantrag zur Beschlussfassung im Parlament vorgelegt werden.

Pflegeschlüssel herabsetzen

Der bestehende so genannte Pflegeschlüssel von einer qualifizierten Betreuungs-person für 2,5 PatientInnen ist - auch gemessen an internationalen Standards - zu hoch. Dieses Verhältnis überfordert die Beschäftigten in Pflegeberufen auf Dauer und mündet in einer sehr kurzen Berufsverweildauer von fünf bis sieben Jahren. 

Verstärkte Kontrollen der arbeitsrechtlichen Vorschriften sind nur eine Maßnahme zur Verbesserung der Lage der Pflegebediensteten. Zusätzlich ist dringend eine Änderung des Pflegeschlüssels notwendig.

Die ARBEITERKAMMER KÄRNTEN fordert:

  • Der Pflegeschlüssel muss auf ein Verhältnis von einer qualifizierten Betreuungsperson für 2 PatientInnen verringert werden. 
  • Die Pflegeeinrichtungen des Landes Kärnten müssen laufend auf die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzbestimmungen, der Qualität der Pflege und der hygienischen Vorschriften überprüft werden.

Gesundheitsprävention ausbauen

Bei der Prävention im Gesundheitsbereich hinkt Österreich im internationalen Vergleich noch hinterher. Gesundheitsschäden setzen in Österreich schneller ein und verur­sachen erhöhte Kosten. Das Motto muss deshalb lauten: Früher investieren statt reparieren.

Die ARBEITERKAMMER KÄRNTEN fordert:

  • Bessere Prävention am Arbeitsmarkt durch lebenslanges Lernen.
  • Mehr Gesundheit am Arbeitsplatz durch alternsgerechte Arbeitsplätze.
  • Rehabilitation über betriebliches Eingliederungsmanagement.
  • Teilpension als Übergang in den Ruhestand.

3. Schutz am Arbeitsplatz ausbauen

Kündigung nach Arbeitsunfall verbieten 

In Kärnten werden derzeit pro Jahr rund 4.500 Dienstverhältnisse bei Erkrankung oder nach einem Arbeitsunfall meist schon zu Beginn des Krankenstandes aufgelöst.

Diese Vorgangsweise ist für viele ArbeitnehmerInnen sowohl sozial als auch finanziell untragbar.

Die ARBEITERKAMMER KÄRNTEN fordert:

  • Ein Kündigungsverbot im Krankenstand nach Arbeitsunfällen und die Wiedereinführung des Entgeltfortzahlungsfonds, der die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gesichert hat.

Leiharbeit in Betrieben beschränken 

Die Leiharbeit (Arbeitskräfteüberlassung) hat in den letzten Jahren stetig zugenom-men. Unternehmen setzen Leiharbeitskräfte längst nicht mehr nur zur Abdeckung von Auftragsspitzen ein, sondern das ganze Jahr über. Derzeit gibt es in Österreich rund 72.000 Leiharbeitskräfte.

Das 2013 novellierte Arbeitskräfteüberlassungsgesetz soll LeiharbeiterInnen eine Gleichstellung gegenüber der Stammbelegschaft bringen. Dennoch haben Zeitarbeiter­Innen nach wie vor geringe Chancen, in das Stammpersonal eines Betriebes übernom­men zu werden.

Die ARBEITERKAMMER KÄRNTEN fordert: 

  • Einen Anspruch von ZeitarbeiterInnen auf sofortige Übernahme ins Stammpersonal bei Freiwerden eines Arbeitsplatzes, spätestens jedoch nach sechs Monaten.
  • Der Anteil von ZeitarbeitnehmerInnen im Unternehmen darf nicht mehr als  10 Prozent der Stammbelegschaft betragen. 

Sechs Wochen Urlaub nach 20 Berufsjahren 

Derzeit müssen ArbeitnehmerInnen mindestens 25 Jahre im selben Betrieb beschäftigt sein, um sechs Wochen Urlaubsanspruch zu erwerben. Aufgrund von Arbeitsplatzwechsel haben deshalb in Österreich derzeit nur 21 Prozent der ab 46-Jährigen und ein Drittel der ab 60-Jährigen mehr als sechs Wochen Urlaubsanspruch (Arbeitsklimaindex).

Die ARBEITERKAMMER KÄRNTEN fordert:

  • Das Urlaubsgesetz muss dahingehend abgeändert werden, dass ArbeitnehmerInnen bereits nach 20 Jahren Beschäftigung Anspruch auf sechs Wochen Urlaub haben. 

All-in-Verträge einschränken

Immer mehr ArbeitnehmerInnen haben bereits einen All-inclusive-Dienstvertrag. Diese All-in-Verträge bringen den Beschäftigten überwiegend Nachteile. Zu einem fixen Grundgehalt zahlt das Unternehmen meist einen pauschalierten Überstundenzuschlag, manchmal nicht einmal den. Oft leisten ArbeitnehmerInnen weit mehr Überstunden, als durch die Pauschale abgedeckt.

All-in-Verträge werden längst nicht mehr nur Führungskräften angeboten, sondern immer öfter auch FacharbeiterInnen, oder sogar Hilfskräften, aufgedrängt. 

Die ARBEITERKAMMER KÄRNTEN fordert:

  • All-in-Verträge dürfen nur im höheren Management zur Anwendung kommen. Für alle EinkommensbezieherInnen, deren Monatsgehalt die Höchstbeitragsgrundlage nicht übersteigt, müssen sie verboten werden.

Recht auf Elternteilzeit in allen Betrieben

Bei der Gleichstellung von Männern und Frauen im Berufsleben besteht noch Handlungsbedarf. Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern herrscht nicht nur bei den Einkommen, der Vereinbarkeit von Beruf und Betreuungsverpflichtungen sondern auch beim Zugang zu qualifizierten Vollzeitarbeitsplätzen. 

Die ARBEITERKAMMER KÄRNTEN fordert:

  • Ausdehnung des Rechtsanspruches auf Elternteilzeit auf Betriebe mit weniger als 21 Beschäftigten.
  • Vorzug von Teilzeitkräften bei der Besetzung von frei werdenden Vollzeitstellen.
  • Ausbau von Beratungsangeboten für Unternehmen zur Entwicklung familienfreundlicher Arbeitszeitmodelle
  • Förderung der Väterbeteiligung an der Betreuungsarbeit.

Einkommen und Kaufkraft stärken

Lohnsteuersenkung ist machbar

Bei den Steuern läuft einiges schief: Während Arbeit hoch besteuert ist, werden Vermögen kaum belastet. Laut aktuellem OECD-Bericht machten vermögensbezogene Steuern im Verhältnis zu heimischen Wirtschaftsleistung im Jahr 2012 nur 0,6 Prozent aus. Dem gegenüber ist das Lohnsteueraufkommen 2012 um sieben Prozent auf 24,5 Milliarden Euro gestiegen (Statistik Austria).

Eine rasche Senkung der Lohnsteuer ist daher notwendig, kleine und mittlere Einkommen müssen entlastet werden. Finanzierbar ist eine Lohnsteuersenkung über eine Vermögenssteuer. Laut einer Studie der Kepler Universität Linz (Juli 2013)zufolge können je nach Modell Einnahmen aus Vermögen von mindestens zwei bis fünf Milliarden Euro lukriert werden. Betroffen von einer Vermögensteuer sind dabei lediglich fünf bis acht Prozent der reichsten Haushalte des Landes. 

Eine Kaufkraftstärkung belebt den Konsum. Eine Vermögensteuer für Reiche ist daher nicht nur gerecht sondern auch ökonomisch sinnvoll.

Die ARBEITERKAMMER KÄRNTEN fordert:

  • Die rasche Umsetzung einer Steuerreform mit einer spürbaren Lohnsteuersenkung, gegenfinanziert aus den Einnahmen einer Vermögenssteuer.
  • Die Senkung des Eingangssteuersatzes von derzeit 36,5 auf 25 Prozent.
  • Eine weitere Entlastung von NiedrigverdienerInnen durch eine höhere Negativsteuer.
  • Durchführung eines automatischen Lohnsteuerausgleichs und eine Vereinfachung der Pendlerpauschalen.

Förderungen für PendlerInnen ausweiten

Die Arbeitnehmerförderung des Landes Kärnten ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für viele ArbeitnehmerInnen und muss weiter ausgebaut werden. 

Seit 1.1.2014 wird die Arbeitnehmerförderung des Landes Kärnten wieder von der Arbeiterkammer administriert. Die Richtlinien wurden verbessert, die Förderbeträge erhöht und die Antragstellung durch Online-Formulare vereinfacht. 

Außerdem wurde die Förderung für BenutzerInnen öffentlicher Verkehrsmittel erhöht. Sie erhalten zum Teil 100 Prozent des Ticketpreises erstattet. 

Insgesamt haben mehr ArbeitnehmerInnen Anspruch auf einen Fahrtkostenzuschuss. 

Dennoch sind laufende Verbesserungen bei der Förderung von BerufspendlerInnen notwendig. 

Die ARBEITERKAMMER KÄRNTEN fordert:

  • Eine Erhöhung des Fahrtkostenzuschusses aus Mitteln der Arbeitneh-merförderung des Landes für die stark steigende Zahl von Teilzeit­beschäftigten.

Bildung ohne Barrieren sichern

Gratis-Pflichtschulabschluss muss bleiben

Die Bedeutung des lebenslangen Lernens ist unbestritten. Die AK hat sich dafür eingesetzt, dass das Nachholen von Bildungsabschlüssen unabhängig vom Alter kostenlos wird. Nun scheint es, als sollte auch das kostenlose Nachholen des Pflichtschulabschlusses den Sparzwängen der Bundesregierung untergeordnet werden. 

Die Nachfrage nach dem erwachsenengerechten Pflichtschulabschluss ist groß. Denn der Pflichtschulabschluss bildet die Basis, auf der weiterführende Ausbildungen und Qualifikationen aufbauen können. Daher sind auch ArbeitnehmerInnen ohne Pflicht-schulabschluss am stärksten von Arbeitslosigkeit betroffen. 

Entscheidend für die Chancen am Arbeitsmarkt sind die Qualität der Erstausbildung, der erreichte Bildungsabschluss sowie die laufenden Aus- und Weiterbildung. 

Die ARBEITERKAMMER KÄRNTEN fordert:

  • Keine Kürzung der finanziellen Unterstützung für die „Initiative Erwachsenenbildung“ und Beibehaltung des kostenlosen Nachholens von Pflichtschulabschlüssen. 
  • Sicherstellung der Basisförderung des Landes für die gemeinnützigen Kärntner Erwachsenenbildungseinrichtungen.
  • Weiterführung der „Lehre mit Matura“ und Ausarbeitung eines Ausbildungsmodells für „Matura mit Lehre“.

Kostenlosen Förderunterricht ausbauen

20 Prozent der Pflichtschulabsolventen in Österreich gelten als „Risikoschüler“, die nicht sinnerfassend lesen und schreiben können. Jährlich müssen Österreichs Eltern über 100 Millionen Euro für Nachhilfe ausgeben. 

Auch aus dieser Sicht sind die geplanten Kürzungen im Schulbereich ein Sparen an der Zukunft der Kinder und Jugendlichen. 

Die ARBEITERKAMMER KÄRNTEN fordert:

  • Ausbau der Ganztagesschulen und Integration eines kostenlosen Förderunterrichts im Rahmen dieser ganztägigen Schulformen. 
  • Zusätzlicher kostenloser Förderunterricht in den Grundkompetenzen für BerufsschülerInnen.
  • Aufwertung des Kindergartens als Grundstein für den weiteren Bildungsweg mit mehr frühkindlicher Sprachförderung.
  • Ein zweites Gratiskindergartenjahr ab dem 4. Lebensjahr und einheitliche Elternbeiträge in ganz Kärnten. 
  • Verstärkte Einrichtung von Betriebskindergärten.
  • Forcierung der Grundlagenforschung im Wirtschafts- und Finanzbereich sowie die Erstellung einer Kärntner Bildungsbedarfsstudie.

Jugendbeschäftigung fördern

Zur Verbesserung der Ausbildungschancen für Jugendliche und zur Verhinderung von Jugendarbeitslosigkeit, sind Maßnahmen im Rahmen der Ausbildungsgarantie weiter fortzusetzen.

Eine gute duale Ausbildung bewirkt eine deutlich geringere Arbeitslosigkeit und ist ein Garant für den Wirtschaftsstandort.

Die ARBEITERKAMMER KÄRNTEN fordert:

  • Einführung einer Ausbildungsverpflichtung im dualen Ausbildungs­system für Betriebe im Ausmaß von 10 Prozent der Beschäftigtenanzahl. 
  • Gemeinsame Kontrollgänge mit dem Arbeitsinspektorat zur Überwachung der Jugendschutzbestimmungen sollen ausgeweitet werden.

6. KonsumentInnen stärker schützen

Wohnen leistbar machen

Das Miet- und Wohnrecht steht bei den Anfragen an den AK-Konsumentenschutz an oberster Stelle. Allein in den letzten fünf Jahren hat die Arbeiterkammer zu diesem Thema über 41.000 Beratungen durchgeführt, hauptsächlich zu Kautionen, Kündigung des Mietvertrages, Instandhaltungskosten, Zinsminderungsrecht, Befristungen und Betriebskosten sowie Maklerprovisionen.

Die tendenziell steigenden Wohn- und Betriebskosten sind auch in Zukunft eine enorme Herausforderung für die KärntnerInnen. Zum Teil müssen Haushalte jetzt bereits bis zu 50 Prozent des monatlichen Einkommens für die Miete aufwenden. 

Die ARBEITERKAMMER KÄRNTEN fordert:

  • Wohnen muss wieder billiger werden.
  • Die Wiedereinführung der Zweckwidmung der Wohnbauförderung soll den sozialen Wohnbau mit leistbaren Mieten forcieren.
  • Eine Reform des Mietrechtsgesetzes muss die Erhaltungspflichten der VermieterInnen klar regeln und Betriebskosten, die die MieterInnen nicht verursachen, den VermieterInnen zuordnen.
  • Auch Maklerkosten müssen zur Gänze von den VermieterInnen übernom-men werden. 

Vor Telefon-Abzocke schützen

Die von Österreich geplante Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie muss vollinhaltlich ausgeschöpft werden. Laut EU-Richtlinie können Unternehmen verpflichtet werden, am Telefon abgeschlossene Verträge schriftlich noch gesondert von den VerbraucherInnen bestätigen zu lassen. Im Entwurf des Justizministeriums wird diese Bestätigungspflicht nur bei Dienstleistungen gefordert, deren Vertrag mit einem unerbetenen Telefonanruf angebahnt wurde. 

Das Risiko, dass VerbraucherInnen am Telefon weiter überrumpelt werden, ist groß. Die vorhandenen Schutzregelungen räumen nur dann Rechte ein, wenn es sich um einen unerbetenen Anruf (Cold Calling) gehandelt hat. 

Die ARBEITERKAMMER KÄRNTEN fordert:

  • Österreich muss bei der Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie (VRUG) den gebotenen gesetzlichen Spielraum bei sämtlichen telefonischen Verträgen ausnutzen und im innerstaatlichen Recht ehestmöglich umsetzen.


  • © 2024 AK Kärnten | Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, +43 50 477

  • Impressum