8.11.2013

Fairness-Kodex zur AK Kärnten-Wahl 2014

Antrag ÖAAB

Durch die Unterzeichnung eines Fairness-Kodexes sollen im Zuge der kommenden AK Kärnten Wahl der Verzicht auf Verunglimpfungen, Ehrenverletzungen und Diffamierungen gewährleistet sowie Missbrauch, unwahre und extremistische Behauptungen verhindert werden und das hohe Ansehen der Arbeiterkammer Kärnten ihrer Mitarbeiter und Leistungen gewahrt bleiben. Dieser Fairness-Kodex umfasst folgende Punkte:

  • Die Fraktionen fordern ihre Mitglieder und Kandidaten auf, Werbematerialien (Broschüren, Flyer u.a.) der konkurrierenden Fraktionen zu respektieren und weder zu verfälschen noch zu entfernen oder einer sonstigen Zweckentfremdung zuzuführen.
  • Die Arbeiterkammer übernimmt jene Regelungen, die für die Bundes- und Landesregierung im Rahmen des Medientransparenzgesetzes gelten. Insbesondere soll das sogenannte „Kopfverbot“ übernommen werden: Kammerräte und Präsidenten dürfen nicht mit ihrem Konterfei auf entgeltlichen Inseraten, Plakaten oder sonstigen Werbeträgern, die von der AK Kärnten bezahlt oder erstellt werden, aufscheinen.
  • Die Arbeiterkammerfraktionen verpflichten sich zu einer Wahlkampfkostenbeschränkung in der Höhe von 350.000 Euro.
  • Die Fraktionen verpflichten sich auf Plakate im 16-Bogenformat generell zu verzichten. Dazu zählen sowohl gekaufte als auch eigene bzw. zur Verfügung gestellte Flächen.
  • Offizielle Werbemittel der AK Kärnten werden nach Mehrheitsverhältnissen auf alle Fraktionen aufgeteilt.
  • Die hauptamtlichen MitarbeiterInnen des Kammerbüros, insbesondere des Wahlbüros, sind gegenüber allen Fraktionen zur Neutralität verpflichtet. Alle Informationen des Wahlbüros werden an alle Fraktionen zeitgleich zugestellt.
  • Jede Arbeiterkammerfraktion (mit Fraktionsstatus) stellt bis zur Wahl eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter im Wahlbüro um Wahlzeiten und andere Informationen in gleichem Ausmaß für alle sicherzustellen.
  • Die Fraktionen stimmen darin überein, dass politische Auseinandersetzungen grundsätzlich politisch und möglichst nicht auf dem Wege von Rechtsstreitigkeiten vor Gericht ausgetragen werden sollen.
  • Die Arbeiterkammerfraktionen werden bis zur Wahl nur in ihrer jeweiligen Fraktions- bzw. Parteifunktion an parteipolitischen Auseinandersetzungen teilnehmen. Medien und Kanäle der Arbeiterkammer dürfen nicht für parteipolitische Auseinandersetzungen herangezogen werden. 
  • Ein Weisenrat wird durch jeweils eine Vertreterin bzw. einen Vertreter einer jeden Fraktion bestellt. Dieser Weisenrat definiert Vergehen per Mehrheitsbeschluss und veröffentlicht diese via AK Kärnten-Medien. Der Weisenrat kann von jeder Fraktion angerufen werden und hat binnen einer  Woche zu entscheiden. Bleibt ein Mitglied bei der Entscheidungsfindung fern, so verfällt diese Stimme. Es gibt keine Mindestbesetzung zur Beschlussfähigkeit.


Die ÖAAB/FCG-AK-Fraktion stellt daher den Antrag, die Fraktionen der Arbeiterkammer Kärnten verpflichten sich im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zur AK Kärnten-Wahl zur Einhaltung aller Punkte des Fairness-Kodexes und zur Nennung eines Vertreters für den Weisenrat.

Mehrheitliche Zuweisung an den Vorstand gegen ÖAAB

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