8.11.2013

Kollektivvertragliche Bezahlung aller Beschäftigten der Fa. FEIBRA als 100 % Tochtergesellschaft der Österreichischen Post-AG, gem. PMG 2009

Antrag ÖAAB

Die Firma FEIBRA wird von der Österreichischen Post-AG als 100 % Tochtergesellschaft geführt. Bislang war die Fa. Feibra nur mit der Zustellung von unbeanschrifteten Sendungen betraut. Trotz 100%-Tochtergesellschaft der ÖPAG werden aber nur die MitarbeiterInnen der Verwaltung / Büros kollektivvertraglich entlohnt. Alle MitarbeiterInnen die mit der Zustellung von  Sendungen beschäftigt werden, erhalten ausschließlich Stücklohnverträge.

Als 100% Eigentümer setzt nun die Österreichische Post-AG die Beschäftigten der Fa. Feibra immer mehr für die Zustellung von adressierten Briefsendungen der  Post-AG ein, was einer organisatorischen Auslagerung der Briefzustellung von der Post zur Feibra gleichkommt. Diese Auslagerungen rechnen sich wirtschaftlich aber nur ohne kollektivvertraglicher Bezahlung der Feibra-ZustellerInnen.

Die Zustellungen von adressierten Briefsendungen bei der österreichischen Post-AG wurden bislang ausschließlich von kollektivvertraglich entlohnten Postbeschäftigten (Beamte, Angestellte und PostKV-Neu) geleistet.

Nunmehr versucht die ÖPAG über die Zustellschiene der eigenen Tochterfirma Feibra mit diesen Zustellverlagerungen an die Fa. Feibra, gezielt die kollektivvertraglichen Entlohnungen der Postbeschäftigten zu umgehen und so massives Lohn- und Sozialdumping zu betreiben. Das Postmarktgesetz von 2009 verpflichtet aber die Österreichische Post-AG als Universaldienstbetreiber  zwingend  auf  kollektivvertragliche  Entlohnung  aller  Beschäftigten  der Österreichischen Post AG. Dies gilt auch für alle Firmenbeteiligungen der ÖPAG bis zu einer Eigentümerschaft von 25 %!

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Kärnten fordert daher die verantwortlichen der ÖPAG, die ÖIAG, die zuständige Regulierungsbehörde RTR, die Österreichische Bundesregierung als Mehrheitseigentümer, sowie den Nationalrat als Gesetzgeber auf:

  • Alle Beschäftigten der Österreichischen Post-AG, deren 100%-igen Tochtergesellschaften wie der Fa. Feibra, als auch allen Gesellschaften mit einem Eigentümeranteil der ÖPAG von bis zu 25 %, ausschließlich kollektivvertraglich zu entlohnen, damit uneingeschränkt den gesetzlichen Intentionen des PMG von 2009 entsprochen werden kann und
  • dieses widerrechtliche Lohn- und Sozialdumping, auf Kosten aller Beschäftigten und Sozial- als auch Pensionsversicherungsträgern umgehend abgestellt werden kann!

    Einstimmige Annahme

  • © 2024 AK Kärnten | Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, +43 50 477

  • Impressum