8.11.2013

Faires Wahlrecht für Lehrlinge bei der AK Wahl

Antrag ÖAAB

Bei der AK Wahl sind alle Arbeiterkammer-Mitglieder berechtigt und aufgerufen mit ihrer Stimme die Zusammensetzung der künftigen AK Vollversammlung zu wählen. Nur die Lehrlinge dürfen bei der AK Wahl nur dann wählen, wenn sie sich vorher „veranlagt“ haben. Eine unnötige administrative Hürde, die umgehend zu beseitigen ist.

Bei den Wahlen auf Gemeinde-, Landes- und Bundesebene sind die jungen Mitbürger vorbehaltslos bereits ab 16 Jahren wahlberechtigt. Es ist daher nicht einzusehen, warum Lehrlinge bei der AK-Wahl nur dann wahlberechtigt sind, wenn sie das Wahlrecht extra beantragen. Denn jungen Menschen sollten rasch die Hürden für  die Teilnahme bei der  AK Wahl  weggeräumt werden. Gleiches Recht für Lehrlinge bei ALLEN Wahlen!

Um ein Zeichen für die Wichtigkeit der AK-Wahl zu setzen und somit allen der Arbeiterkammer zugehörigen ArbeitnehmerInnen in Kärnten die größtmögliche Chance zur aktiven Ausübung ihres Wahlrechts zu ermöglichen, sollen die Lehrlinge daher nach dem Vorbild der Landarbeiterkammer automatisch in die Wählerevidenz aufgenommen werden.

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Kärnten fordert daher den Gesetzgeber auf, die  bestehenden Barrieren für Lehrlinge bei der Ausübung ihres Wahlrechts bei der AK Wahl umgehend zu beseitigen!

Mehrheitliche Ablehnung gegen ÖAAB

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