8.11.2013

Der Weg zur Arbeit muss leistbar bleiben

Resolution FSG

Pendler weiter entlasten

Vom Nationalrat wurden 2013 einige positive Veränderungen bei der Pendlerpauschale und beim Pendlereuro beschlossen. Mit der Umsetzung dieser von den Arbeitnehmervertretungen geforderten Entlastungen wurde ein erster wichtiger Schritt zur Entlastung von PendlerInnen erreicht. So gibt es bei der Pendlerpauschale Vorteile für die bislang benachteiligten Teilzeitbeschäftigten. Weiters bekommen PendlerInnen mit niedrigem Einkommen über den Weg der Negativsteuer mehr Geld als bisher.

Darüber hinaus wurde der Pendlereuro eingeführt. Dieser ist als Steuerabsetzbetrag ausgestaltet und führt zu einer Direktauszahlung, die von den tatsächlich zu fahrenden Kilometern abhängig ist. Somit wirkt sich dieser auch für WenigverdienerInnen positiv aus.

Diesen Verbesserungen stehen jedoch neue Verschärfungen in den Lohnsteuerrichtlinien gegenüber. Der Zugang zu den Steuerbegünstigungen in diesem Bereich wurde wesentlich verkompliziert. Auch fehlen steuerliche Anreize, um die ArbeitgeberInnen zu animieren, ihren DienstnehmerInnen einen Zuschuss für das Pendeln zu zahlen. Weiters beträgt das amtliche Kilometergeld schon seit einigen Jahren 0,42 Euro, obwohl sich in den letzten Jahren die Kosten für das Halten von Kraftfahrzeugen massiv erhöht haben.

Die Arbeiterkammer fordert von der Bundesregierung:

  • Eine Totalreform der steuerlichen Berücksichtigung von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
  • Dem Mehraufwand in ländlichen Gebieten muss verstärkt Rechnung getragen werden. Neben der Förderung des öffentlichen Verkehrs muss es zu einer weiteren, spürbaren Entlastung der PendlerInnen kommen.
  • Gewährleistung der Rechtssicherheit durch klare, transparente Richtlinien für die PendlerInnen.
  • ArbeitnehmerInnen, die keine Lohnsteuer zahlen, müssen die Pendlerpauschale als Negativsteuer ausbezahlt bekommen.
  • Der von den DienstgeberInnen gewährte Fahrtkostenzuschuss muss bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe sozialversicherungs- und steuerfrei bleiben.
  • Das Kilometergeld ist von derzeit 0,42 auf 0,46 Euro anzuheben.

Arbeitnehmerförderung ausbauen

Die ArbeitnehmerInnen in Kärnten haben in den vergangenen Jahren bei weitem nicht den Anteil an Geldmitteln von der Kärntner Landesregierung erhalten, die ihnen gemäß ihren Leistungen für die Kärntner Volkswirtschaft zugestanden wäre. Dies muss von der neuen Kärntner Landesregierung geändert werden.

Derzeit sind die Richtlinien für die Arbeitnehmerförderung des Landes Kärnten sehr kompliziert und unklar. Beispiele dafür sind das Wabensystem und die acht Ausnahmeregelungen beim Fahrtkostenzuschuss für PendlerInnen.

Die Auszahlungssumme für den Fahrtkostenzuschuss liegt seit Jahren weit unter den budgetierten Mitteln und die Anzahl der AntragstellerInnen sinkt jährlich. Gleichzeitig verringert sich der durchschnittliche Auszahlungsbetrag pro AntragstellerIn, obwohl rund 60 Prozent der KärntnerInnen zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz pendeln müssen.

Die Einkommenshöhe beim Mautkostenersatz in Höhe von 30.800 Euro führt dazu, dass auch in diesem Bereich immer mehr ArbeitnehmerInnen diese Förderung nicht mehr beantragen können.

Der Wohnbauzuschuss wurde im Jahr 2010 ersatzlos gestrichen. Trotz wiederholter Ankündigungen gibt es keinen adäquaten Ersatz.

Die Arbeiterkammer fordert von der Kärntner Landesregierung:

  • Die Arbeitnehmerförderungsrichtlinien müssen vereinfacht werden, um möglichst vielen AntragstellerInnen den Zugang zu den Förderungen zu ermöglichen.
  • Die Richtlinien für die Fahrtkostenzuschüsse müssen sozial treffsicher sein und so gestaltet werden, dass wieder mehr Kärntner PendlerInnen Anspruch auf eine Förderung haben.
  • Die Auszahlungsbeträge beim Fahrtkostenzuschuss müssen deutlich angehoben werden, um eine finanzielle Entlastung der Kärntner PendlerInnen sicherzustellen.
  • Bei der Förderung des Mautkostenersatzes ist die Einkommensgrenze auf 35.000 Euro steuerpflichtiges Einkommen anzuheben.
  • Die Wiedereinführung des Wohnbauzuschusses, um vor allem junge Menschen bei der Wohnungsgründung zu unterstützen und sie somit in Kärnten zu halten.

Einstimmige Annahme


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