8.11.2013

Gewährleistung: Weg mit der Beweislastumkehr nach sechs Monaten

Antrag FSG

In der Arbeiterkammer Kärnten gibt es vermehrt Konsumentenbeschwerden, wonach Produkte bereits relativ kurz nach dem Kauf defekt werden und die Unternehmen sich weigern, diese im Rahmen der Gewährleistung kostenlos zu reparieren oder auszutauschen. In Bereichen der Unterhaltungselektronik, bei Haushaltsgeräten und Produkten des Informations-/Telekommuni­kationssektors sowie im KFZ-Bereich wird die Lebensdauer durch den Einbau von Schwachstellen bewusst verkürzt („geplante Obsoleszenz“).

Das Gewährleistungsrecht, das KonsumentInnen je nach Art der Ware zwei oder drei Jahre das Recht auf kostenlose Reparatur, Austausch des Produktes, Preisminderung oder Wand­lung des Vertrages sichern soll, bietet vor diesem Hintergrund keinen ausreichenden Schutz der KonsumentInnen. Problematisch ist hier die Beweislastumkehr, die KonsumentInnen schon sechs Monate nach dem Kauf verpflichtet, im Streitfall nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei der Übernahme des Produktes vorhanden war. Für KonsumentInnen ist dieser Nachweis mit einem enormen Kostenrisiko (für SV-Gutachten) verbunden. Daher sind sie oft in der Situation, auf ihre Rechtsdurchsetzung zu verzichten. Die zwei- bzw dreijährige Gewährleistungsfrist wird damit in vielen Fällen zu einem Recht, das nur auf dem Papier besteht. Die Problematik verschärft sich durch das Phänomen der „geplanten Obsoleszenz“.

Die Sozialdemokratischen GewerkschafterInnen stellen daher den Antrag:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Beweislastumkehr abzuschaffen. Wird ein Produkt innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist defekt, sollen die UnternehmerInnen im Streitfall beweisen müssen, dass das Produkt bei Übergabe an die KonsumentInnen frei von Mängeln war.

Einstimmige Annahme

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