8.11.2013

Kündigungsschutz im Krankenstand nach Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen

Antrag FSG

Die Arbeiterkammer Kärnten zeigt seit Jahren die tägliche Praxis auf, wonach ArbeitnehmerInnen zu Beginn des Krankenstandes, und zwar unabhängig davon, ob dieser durch eine Krankheit oder einen schweren Arbeitsunfall verursacht wurde, gekündigt oder zu einer „einvernehmlichen Auflösung“ gedrängt werden.

So zeigen die jährlich steigenden Zahlen der Kärntner Gebietskrankenkasse, dass im Jahr 2012 von Kärntner Unternehmen insgesamt 3.502 Auflösungen von Arbeitsverhältnissen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Inanspruchnahme eines Krankenstandes standen, durchgeführt wurden. Die Tendenz setzt sich unvermindert fort. Durch diese Auflösungspraxis umgehen Betriebe die gesetzliche Entgeltfortzahlungsverpflichtung. Dies bewirkt ferner, dass viele ArbeitnehmerInnen aus Angst vor einem Arbeitsplatzverlust krank zur Arbeit gehen.

ArbeitnehmerInnen, welche aufgrund von Arbeitsunfällen für längere Zeit arbeitsunfähig sind, werden somit durch die Kündigung im Krankenstand von den ArbeitgeberInnen für ihre Leistung und ihren Einsatz in der Arbeit „bestraft“. In den überwiegenden Fällen tritt vor allem nach einem Arbeitsunfall mit gesundheitlichen Problemen häufig noch eine finanzielle Notlage auf. An diesem Auflösungsverhalten der ArbeitgeberInnen hat auch die Zuschussregelung im Rahmen des ASVG keine Änderung bewirkt.

Um diese für viele ArbeitnehmerInnen sozial, wirtschaftlich und finanziell untragbare Situation zu beenden, muss ein wirksamer Kündigungsschutz im Krankenstand, speziell nach Arbeitsunfällen, eingeführt werden. Als finanzielle Entlastung für Klein- und Mittelbetriebe ist der Entgeltfortzahlungsfonds wieder einzuführen und zusätzlich bei Arbeitsunfällen ein langer Unterstützungszeitraum vorzusehen.

Die Sozialdemokratischen GewerkschafterInnen stellen daher den Antrag:

  • Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Kündigungsschutz für Arbeitneh-merInnen während des Krankenstandes nach einem Arbeitsunfall und berufs-bedingten Erkrankungen einzuführen, gleichzeitig den Entgeltfortzahlungs-fonds wieder einzurichten und bei Arbeitsunfällen einen langen Unterstüt­zungszeitraum vorzusehen.
  • Das Arbeitsverfassungsgesetz muss dahingehend geändert werden, dass bei jeder „einvernehmlichen Lösung“ eines Beschäftigungsverhältnisses der Betriebsrat verpflichtend beigezogen werden muss. 
  • Es muss eine gesetzliche Regelung geschaffen werden, die die Entgeltfort­zahlung bei einer einvernehmlichen Auflösung des Beschäftigungsverhältnis­ses während eines laufenden Krankenstandes wie bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber handhabt. Dieser muss verpflichtet werden, trotz Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Entgelt weiter auszubezahlen.

Einstimmige Annahme

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