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Die Unterstützung der Arbeiterkammer Kärnten kann sich für Arbeitnehmer:innen finanziell deutlich auszahlen. Das zeigt ein Fall, bei dem ein Kärntner Vater erst mithilfe des AK-Steuerteams eine Steuergutschrift von 3.800 Euro erhielt. „Dieser Fall macht deutlich, wie wichtig kompetente Beratung ist – gerade in belastenden Lebenssituationen. Viele Menschen verschenken Geld, das ihnen rechtlich zusteht“, betont AK-Präsident Günther Goach. Aus diesem Grund bietet die AK Kärnten ihren umfassenden, kostenlosen Steuerservice an.
Fall aus der Beratung
Ein Kärntner hatte im Rahmen seiner Arbeitnehmerveranlagung (ANV) die täglichen Fahrten ins Krankenhaus zu seinem lebensgefährlich verletzten Sohn als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht. Diese Kosten entstehen in einer Ausnahmesituation, die für Betroffene nicht nur emotional, sondern auch finanziell sehr fordernd ist. Das Finanzamt lehnte den Antrag zunächst ab. Erst durch die Unterstützung des Steuerteams der AK Kärnten kam Bewegung in den Fall: Mit zusätzlichen ärztlichen Bestätigungen sowie dem Nachweis tatsächlich erbrachter Pflegetätigkeiten konnte die besondere persönliche und wirtschaftliche Belastung klar dargelegt werden. Das Ergebnis: Die außergewöhnlichen Kosten wurden anerkannt und der Mann erhielt eine Steuergutschrift von 3.800 Euro.
„Gerade bei außergewöhnlichen Belastungen sind die gesetzlichen Anforderungen komplex. Viele Anträge scheitern nicht am Anspruch selbst, sondern an fehlenden oder unvollständigen Nachweisen. Unsere Expertinnen und Experten wissen genau, worauf es ankommt“, erklärt AK-Präsident Goach.
Geschichten wie diese sind kein Einzelfall. Jahr für Jahr zeigt sich, dass Arbeitnehmer:innen bei der ANV häufig Geld liegen lassen – sei es aus Unwissenheit, Unsicherheit oder Zeitmangel. Die AK Kärnten bietet deshalb im Rahmen der Aktion „Holen Sie Ihr Geld zurück!“ auch heuer umfassende und kostenlose Unterstützung bei allen Fragen rund um die Arbeitnehmerveranlagung. „Der Fall zeigt, wie viel Geld mit fachkundiger Beratung zurückgeholt werden kann. Aus diesem Grund starten wir auch heuer unsere Steuerspartage am Telefon und dehnen unseren kostenlosen Service für zwei Monate auch auf Freitagnachmittag und Samstag aus“, so Goach.
Eine wichtige Neuerung betrifft den zeitlichen Ablauf der Aktion. Jürgen Kopeinig, Abteilungsleiter für Wirtschafts- und Steuerpolitik, erklärt den Hintergrund: „Bisher erstreckte sich der Aktionszeitraum über zwei Monate am Stück, heuer gibt es erstmals zwei getrennte Termine. Grund dafür ist die seit Oktober 2025 verpflichtende Zwei-Faktor-Authentifizierung bei FinanzOnline.“ Für die ANV ist nun zwingend die vollständig abgeschlossene Registrierung der ID Austria bzw. der Authenticator-App notwendig. „Wer bis März die nötigen Voraussetzungen noch nicht erfüllt, kann bis zum zweiten Termin ‚aufrüsten‘ und unseren kostenlosen Service dann im Mai in Anspruch nehmen“, so Kopeinig.
AK-Direktorin Susanne Kißlinger macht in diesem Zusammenhang auf eine erfreuliche Nachricht aufmerksam: „Seit Jahresbeginn gibt es die ‚unentgeltliche Vertretung für FinanzOnline‘. Man kann mittels Vollmacht eine vertrauenswürdige Person stellvertretend den Steuerausgleich erledigen lassen, ohne selbst über die ID Austria oder einen FinanzOnline-Zugang zu verfügen. Was vor allem für ältere und weniger technik-affine Menschen eine große Erleichterung darstellt.“
Vom 2. März bis 3. April und vom 4. bis 30. Mai: auch Freitagnachmittag und Samstag! Terminvereinbarung online oder am Telefon für Ihre Region:
| Terminvereinbarung (MO bis DO: 7.30 - 16.30 Uhr und FR 7.30 - 12 Uhr) | |
|---|---|
| AK Klagenfurt | 050 477 |
| AK Villach | 050 477-5115 |
| AK Feldkirchen | 050 477-5615 |
| AK St. Veit/Glan | 050 477-5415 |
| AK Spittal/Drau | 050 477-5315 |
| AK Hermagor | 050 477-5132 |
| AK Wolfsberg | 050 477-5215 |
| AK Völkermarkt | 050 477-5515 |
Wer den Steuerausgleich selbst erledigt und nur einzelne Fragen dazu hat, kann sich ohne Termin unter der Nummer 050 477-3002 kostenlos Infos holen. MO bis DO, 13 bis 16.30 Uhr, FR, 8 bis 12 Uhr
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