Arbeitnehmerschutz

Weitgehende Befugnisse hat der Betriebsrat in allen Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes.

So muss er bei der Planung und Einführung neuer Technologien vom Be­triebs­in­hab­er angehört werden und ist bei der Auswahl der persönlichen Schutz­aus­rüst­ung der Arbeitnehmer:innen beizuziehen.

Er hat in Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes Zugang zu allen re­le­vant­en Unterlagen und kann bei Beratungen mit dem Arbeitgeber den Arbeits­in­spek­tor beiziehen.

Tipp

Ausführliche Infos zum Thema Arbeitnehmer:innenschutz finden Sie auf dem gemeinsamen Themenportal von ÖGB und Bundesarbeitskammer Gesunde Arbeit

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Wegweiser

In­for­ma­ti­on & Be­rat­ung

Der Betriebsinhaber muss dem Betriebsrat über alle Angelegenheiten, welche die Arbeitnehmer:innen betreffen, Auskunft erteilen.

Betriebsvereinbarung

Be­triebs­ver­ein­bar­ung­en

Betriebsvereinbarungen sind schriftliche Vereinbarungen, die von dem/der Arbeitgeber:in und dem Betriebsrat abgeschlossen werden.

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