Wir über uns

Im § 73 Abs 6 Arbeitsverfassungsgesetz und im § 32 Betriebsratsfondsverordnung beauftragt der Gesetzgeber die zuständige gesetzliche Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen – die Arbeiterkammer – mit der Revision der Rechtmäßigkeit der Gebarung und der Verwendung der Mittel des Betriebsratsfonds. Betriebsratsfonds sind von der zuständigen Arbeiterkammer regelmäßig, tunlichst einmal jährlich, einer Revision zu unterziehen (§ 34 Betriebsratsfondsverordnung). In der Arbeiterkammer Kärnten obliegt die Prüfung der Betriebsratsfonds einem Referat der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit.

Unser Auftrag

  • Unser Auftrag ist die Kontrolle der Kärntner Betriebsratsfonds sowie deren treuhändische Verwaltung.

Unsere Kernleistungen

  • Beratung und Unterstützung von Betriebsratskörperschaften bei der Führung und Verwaltung von Betriebsratsfonds.
  • Schulung von Betriebsräten zur Führung und Verwaltung von Betriebsratsfonds.
  • Zur Verfügung Stellung elektronischer Hilfsmittel zur Kassaführung.
  • Netzwerkbildung und Informationsweitergabe für die AK Kärnten und die Fachgewerkschaften.

Unsere Ziele

  • Tunlichst jährliche Revisionen um eventuelle Fehlerquellen zu orten und zu beseitigen.
  • Stärkung des verantwortungsvollen Umgangs der BetriebsrätInnen mit den ihnen anvertrauten finanziellen Mitteln.
  • Angebot einer umfassenden und kompetenten Beratung, Schulung und Service der BetriebsrätInnen zur Betriebsratsfondsführung.
  • Unterstützung der BetriebsrätInnen bei der Kontaktfindung zur AK Kärnten und zu den Fachgewerkschaften.
  • © 2024 AK Kärnten | Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, +43 50 477

  • Impressum