Tipps für Telearbeit & Homeoffice
Wenn Sie außerhalb des arbeitgebereigenen Büros arbeiten, können dafür 3 Euro pro Telearbeits-Tag berücksichtigt werden. Das gilt für höchstens 100 Tage im Jahr – damit sind bis zu 300 Euro jährlich möglich.
Wie hoch ist das Telearbeits-Pauschale?
Das Telearbeits-Pauschale beträgt 3 Euro pro Telearbeits-Tag. Berücksichtigt werden höchstens 100 Tage pro Jahr.
Damit sind insgesamt bis zu 300 Euro pro Jahr möglich.
Wann zählt ein Tag als Telearbeits-Tag?
Ein Tag zählt nur dann als Telearbeits-Tag, wenn Sie Ihre gesamte berufliche Tätigkeit an diesem Tag ausschließlich
- in Ihrer Wohnung oder
- an einem anderen Ort außerhalb des arbeitgebereigenen Büros, zum Beispiel in einem Coworking-Space,
ausüben.
Wird Ihre Telearbeit durch eine Dienstreise unterbrochen, zählt dieser Tag nicht als Telearbeits-Tag.
Anders ist es bei einer Dienstverhinderung, zum Beispiel wegen eines Arzttermins: In diesem Fall gilt der Tag weiterhin als Telearbeits-Tag.
Was hat sich seit 2025 geändert?
Seit 2025 wird steuerlich nicht mehr von „Homeoffice“, sondern von „Telearbeit“ gesprochen. Das frühere „Homeoffice-Pauschale“ heißt daher jetzt „Telearbeits-Pauschale“.
Neu ist damit auch, dass zum Beispiel die Arbeit in einem Coworking-Space erfasst sein kann. Die Höhe des Pauschales bleibt unverändert.
Was gilt für Homeoffice-Tage bis Ende 2024?
Bis 2024 konnte das damalige Homeoffice-Pauschale nur für Tage berücksichtigt werden, an denen Sie ausschließlich in Ihrer Wohnung beruflich gearbeitet haben.
Arbeit an einem anderen Ort außerhalb des Büros galt damals nicht als Homeoffice-Tag.
Wie wird das Telearbeits-Pauschale berücksichtigt?
Das Telearbeits-Pauschale kann
- über die Gehaltsverrechnung ausbezahlt oder
- bei der Arbeitnehmer:innenveranlagung als Werbungskosten berücksichtigt
werden.
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