1.6.2016

Big-Brother – Klare Regelungen für GPS-Tracking bzw. Aufzeichnungen des elektronischen Fahrtenbuchs

Antrag FA

Immer wieder werden, etwa um den bürokratischen Aufwand zu reduzieren, zur Koordination von Diensteinsätzen, Leistungsnachweis gegenüber Kunden etc., Dienstfahrzeuge mit elektronischem Fahrtenbuch ausgerüstet. Über ein GPS-System mit Ortungsfunktion können alle Fahrten aufgezeichnet und sogar automatisch an die Firmenzentrale übermittelt werden.

Die systematische Überwachung von Pkws und Lkws stellt prinzipiell einen Eingriff in die Privatsphäre dar und ist nur bei einem gewichtigen Interesse des Arbeitgebers gerechtfertigt. Oftmals werden allerdings auch Standortdaten von Mitarbeitern während ihrer arbeitsfreien Zeit aufgezeichnet. Dies unter anderem auch dann, wenn einzelne Fahrten zwar als „privat“ gekennzeichnet werden können, eine generelle Abschaltung des GPS-Trackings jedoch nicht möglich ist. Die Sammlung von als privat gekennzeichneten Daten kann Unternehmen zur missbräuchlichen Verwendung, etwa für Kontrollanrufe oder –besuche im Urlaub oder Krankenstand, verleiten.

Die Freiheitlichen Arbeitnehmer Kärnten stellen daher den Antrag:

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Kärnten möge beschließen, dass sich die Arbeiterkammer für faire Regelungen im Zuge von GPS-Tracking bzw. Aufzeichnungen von elektronischen Fahrtenbüchern einsetzt, die geeignet sind, eine missbräuchliche Verwendung der dadurch gewonnenen Daten zu verhindern.


Einstimmige Annahme

  • © 2024 AK Kärnten | Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, +43 50 477

  • Impressum