Die steuerliche Absetzung von Sonderausgaben bei der Arbeitnehmerveranlagung sind aufrecht zu erhalten.
Antrag BZÖ
Auch die BZÖ-Arbeitnehmer haben für eine Steuerreform gestimmt. Wir haben aber nicht dafür gestimmt, dass Sonderausgaben wie Versicherungsprämien oder dass die Kosten der Wohnraumschaffung und -sanierung künftig nicht mehr absetzbar sind.
ANTRAG:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dass die Sonderausgaben wie Versicherungsprämien, Wohnraumschaffung und -sanierung auch weiterhin von der Steuer absetzbar bleiben.