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Beim Thema Pensionen sind dem Alarmismus keine Grenzen gesetzt. Insbesondere bei den Bundesmitteln wird bisweilen von Pensionsloch gesprochen. Doch die Bundesmittel füllen kein „Loch“, sondern sind ein wesentliches Element der sozialen Gestaltung.
Die Höhe ist gemessen am BIP seit den 70iger Jahren stabil. Konjunkturell bedingt kommt es zu Schwankungen. Langfristig liegen die aus dem Budget an die Pensionsversicherung (PV) überwiesenen Mittel zwischen 2,2% und 3,4%. Auch der aktuelle Wert von 2,8% liegt – trotz multipler Krisen – noch immer in diesem Rahmen. Und wir wissen seit langem, dass der Prozentsatz nun steigen wird, weil die Babyboomer ins Pensionsalter kommen und sich Ausgaben von den Beamtensystemen zur PV verschieben. Die Bundesmittel für Beamt:innen gehen daher deutlich zurück und der Anstieg insgesamt bleibt moderat.
Der größte Teil der Bundesmittel entfällt auf den Bundesbeitrag, als pauschaler Beitrag zu den Ausgaben der Pensionsversicherung. Er ist seit jeher ein fixer Bestandteil der Finanzierungsarchitektur.
Dieser besteht aus zwei Elementen:
Dazu gehören Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation, Beiträge an die Krankenversicherung für Pensionist:innen oder die Hinterblieben-Pensionen. Betrachtet man die Ausgaben hierfür in der PV der Arbeitnehmer:innen, dann zeigt sich, dass der Bundesbeitrag diese bei Weitem nicht abdeckt. Ein „Budgetzuschuss“ zu den Eigenpensionen der Arbeitnehmer:innen geht sich damit erst recht nicht aus. In Summe wurden im Jahr 2022 mittels Bundesbeitrag 10,5 Mrd. € an die Pensionsversicherung überwiesen, 726 Mio. € davon für die Partnerleistung.
Die gesamten Bundesmittel setzen sich zusammen aus dem oben genannten „Bundesbeitrag“ und weitere zweckgewidmete Beiträge für den sozialen Ausgleich.
Dazu gehören:
Ein Verzicht auf diese Beiträge würde schlechtere Pensionen für jene bedeuten, die sich um andere Menschen kümmern oder selbst bedürftig sind.
Die Rolle des Bundesbeitrages ist auch je nach Gruppe der Versicherten sehr unterschiedlich: Während die Arbeitnehmer:innen ihre Pensionen und sonstige Ausgaben zum allergrößten Teil selbst durch entsprechende Beiträge zahlen, werden bei den Selbständigen fast die Hälfte und bei den Bauern und Bäuerinnen mehr als drei Viertel durch den Bundesbeitrag abgedeckt.
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