Qualifizierungsinitiative ArbeitnehmerInnenschutz: Qualität mit Sicherheit - Qualität zur Sicherheit
Gute und qualitätsvolle Arbeit benötigt eine gute und qualitätsvolle Aus- und Weiterbildung. Dies gilt auch für die Aus- und Fortbildung der am ArbeitnehmerInnenschutz beteiligten Personen und Fachkräfte.
Vor allem in Bezug auf Sicherheit- und Gesundheitsstandards ist es erforderlich, stets mit den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen vertraut zu sein, um Gefahren effektiv erkennen und ausschalten zu können.
Die derzeitigen Fachausbildungs- und Weiterbildungsstandards sind heute jedoch zum Teil veraltet und bilden die Anforderungen der heutigen Arbeitswelt nur mehr unzureichend ab. Defizite bei der Weiterbildung von Präventivfachkräften werden auch durch eine Studie der Universität Innsbruck aus dem Jahr 2015 festgestellt.
In diesem Sinne ist eine Qualifizierungsinitiative für alle Präventivfachkräfte und die in der betrieblichen Prävention tätigen Personen erforderlich, um das Einfließen qualitativ hochwertiger Expertise in den betrieblichen Sicherheits- und Gesundheitsschutz auch zukünftig sicher zu stellen.
Wir fordern: „Qualifizierungsinitiative Arbeitsmedizin“ umsetzen
- (Neu-)regelung der Ausbildungsinhalte für ArbeitsmedizinerInnen (Verordnung über die arbeitsmedizinische Ausbildung von ÄrztInnen) mit deutlicher Erhöhung der Dauer und Qualität der arbeitsmedizinischen Ausbildung sowie Erweiterung um einen verpflichtenden Praxisteil
- Aufnahme eines Moduls „alternsgerechtes Arbeiten“ im Ausmaß von mind 24 Unterrichtseinheiten in die Verordnung über die arbeitsmedizinische Ausbildung von ÄrztInnen
- Nachweis von Fachkenntnissen über betriebliche Gesundheitsförderung, Gesundheitsmanagementsystemen sowie Gesundheitszirkel
- Vereinfachung der Anerkennung zum/zur FachärztIn für Arbeitsmedizin für praktisch tätige ArbeitsmedizinerInnen durch Anrechnung aller erbrachten Präventionszeiten und nachgewiesenen Weiterbildungen (in Zusammenarbeit mit der AUVA)
- Aufbau und Ausbau von universitären Einrichtungen in Wien, Linz, Graz und Innsbruck für die Ausbildung zum/zur FachärztIn für Arbeitsmedizin
- Schaffung eines Lehrstuhls für Arbeitsmedizin an allen Medizinuniversitäten in Österreich sowie Festlegung der Arbeitsmedizin als Pflichtfach
Wir fordern: „Qualifizierungsinitiative Sicherheitsfachkräfte (SFK)“ umsetzen
- Anhebung der Ausbildungsstandards der Fachausbildung für SFK durch externe PrüferInnen
- Schaffung der Möglichkeit einer universitären oder fachhochschulischen (Zusatz-) Ausbildung für SFK
- Überprüfung und erweiterte Regelung der Ausbildungsinhalte für SFK in der Sicherheitsfachkräfte - Verordnung (SFK–VO) sowie der Aufnahme eines Moduls „alternsgerechtes Arbeiten“ im Ausmaß von mind 24 Unterrichtseinheiten
Wir fordern: „Qualifizierungsinitiative Arbeits- und Organisationspsychologie“ umsetzen
- Erarbeitung und Umsetzung einer Aus- und Weiterbildungsverordnung für Arbeits- und OrganisationspsychologInnen
- Verankerung der Arbeits- und Organisationspsychologie gleichberechtigt mit der Klinischen- und Gesundheitspsychologie im PsychologInnengesetz
Wir fordern: Interdisziplinäre Aus- und Weiterbildung der Präventivfachkräfte gewährleisten
- Verpflichtende interdisziplinäre Ausbildungsmodule im Rahmen der Ausbildung von ArbeitsmedizinerInnen, Sicherheitsfachkräften sowie Arbeits- und OrganisationspsychologInnen
- Verpflichtung zur interdisziplinären Weiterbildung der Präventivfachkräfte inkl Arbeits- und OrganisationpsychologInnen im zeitlichen Ausmaß von mindestens einer Woche jährlich (beispielsweise an einer Akademie für Präventivfachkräfte oder Fachhochschule)
Wir fordern: „Qualifizierungsinitiative Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP)“ umsetzen
- Regelung und Konkretisierung der Ausbildungsinhalte für SVP im ASchG und der SVP -Verordnung
- Verlängerung der Grundausbildung für SVP von 24 auf 40 Unterrichtseinheiten
- Verpflichtender Auffrischungskurs für SVP alle 4 Jahre im Ausmaß von 16 Unterrichtseinheiten
- Freistellungsanspruch für SVP im Ausmaß von mindestens fünf Stunden monatlich sowie zusätzlich mindestens einer Woche für Weiterbildung pro Funktionsperiode
Wir fordern: Qualifizierung von am ArbeitnehmerInnenschutz beteiligten Personen umsetzen
- Einführung einer Mindestausbildung im Ausmaß von mind 8 Wochen für Planungs- und BaustellenkoordinatorInnen
- Erweiterung des Pflichtlehrstoffes des Architekturstudiums um bauspezifische Vorschriften aus dem ArbeitnehmerInnenschutzrecht und Erkenntnisse der Ergonomie
- Erweiterung des Pflichtlehrstoffes um Aspekte von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (ArbeitnehmerInnenschutz) in technischen und wirtschaftlichen Ausbildungen Verpflichtende Ausbildung für fachkundige Personen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und Regelung im ASchG und seinen Durchführungsverordnungen