Mein Recht auf eine faire Bezahlung

Die ArbeitnehmerInnen in Österreich sind auch im internationalen Vergleich enorm engagiert, höchst flexibel und einsatzfreudig. Das bestätigt einmal mehr eine aktuelle WIFO-Studie. Sie arbeiten viel, sehr viel sogar: Im Jahr 2017 haben sie rund 250 Millionen Mehr- und Überstunden geleistet (Statistik Austria, S. 51). Empörend ist allerdings der Umgang mit den ArbeitnehmerInnen. Für rund 45 Millionen Überstunden gab es weder Geld noch Freizeit als Entschädigung. Die Beschäftigten haben also für etwa eine Milliarden Euro gratis gearbeitet - das entspricht 26.000 Vollzeitarbeitsplätzen! Geld, das im Börserl und später bei der Pension fehlt, und das empfindlich: Mehr als die Hälfte der Mehr- und Überstunden leisten immerhin Menschen, die nicht üppig verdienen.

Warum bleiben Überstunden oft unbezahlt?

  •  Wo kein Kläger, da kein Richter: Oft werden Überstunden nicht oder nicht korrekt bezahlt. Wir erleben das laufend in der Arbeitsrechtsberatung: Abrechnungen sind manipuliert, auf versprochene Zahlungen wird „vergessen“, Mehrleistungen werden fälschlicherweise als Gleitzeit und nicht als Überstunde mit Zuschlag gerechnet. Zeitguthaben werden am Ende der Gleitzeitperiode gestrichen. Viele Beschäftigte durchschauen die Tricks nicht sofort oder schlucken die Ungerechtigkeit – aus Angst um ihren Arbeitsplatz.
  • Kurze Verfallsfristen: Wer unbezahlte Überstunden einfordern möchte, hat oft schlechte Karten. Die Verfallsfristen sind nur sehr kurz. Wer zu lange aufs Geld wartet, verliert seine Ansprüche und kann die Überstunden nicht mehr einfordern.

Was wir fordern

  • Verfallsfristen abschaffen: Nur so können ArbeitnehmerInnen ihre Überstunden zeitlich unbegrenzt einfordern.

  • Mehr Kontrollen: Mehr Inspektoren, die prüfen, ob die Arbeitszeit eingehalten wird.

  • Überstunden-Duplum einführen: Wer Überstunden- und Mehrarbeitsentgelte mutwillig vorenthält, soll künftig das Doppelte zahlen. Im Moment müssen ArbeitgeberInnen, die erwischt werden, nur nachzahlen, was sie den Beschäftigten sowieso schulden. ArbeitnehmerInnen haben aber eine ordentliche Entschädigung verdient, wenn sie um ihre Überstundenentgelte geprellt werden.

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