Wirksamer und un­büro­krat­isch­er Sicherheits- und Ge­sund­heits­schutz in kleinen Ar­beits­stätten

Mit dem Präventionsmodell AUVAsicher zielt die AUVA auf die Hebung der Arbeitssicherheit in Klein- und Mittel­be­trieb­en ab und bietet schon heute für Arbeitsstätten mit bis zu 50 Beschäftigten (bzw insgesamt nicht mehr als 250 ArbeitnehmerInnen) eine kostenlose sicher­heits­tech­nische und arbeitsmedizinische Betreuung an.
Be­schäftigte in kleine Arbeitsstätten sind jedoch – bezogen auf den vorgesehenen Präventionsstandard – häufig be­nach­teiligt. So sind zB in Arbeitsstätten mit weniger als 50 Be­schäft­igt­en lediglich Begehungen durch Präventivfachkräfte er­forder­lich. Beschäftigte in kleinen Arbeitsstätten haben je­doch das gleiche umfassende Recht auf menschengerechte Ar­beits­be­ding­ung­en wie jene ArbeitnehmerInnen, die in größer­en Arbeitsstätten tätig sind.

Im Hinblick auf die Verbesserung der Präventionsstandards für Klein- und Mittelbetriebe ist die Anwendung von Prä­ven­ti­ons­zeit­en bereits in Arbeitsstätten ab 11 ArbeitnehmerInnen um­zu­setz­en - wie es in Deutschland bereits seit 2011 längst der Fall ist. Für Arbeitsstätten mit weniger als 11 Be­schäft­igt­en ist ein unbürokratischer Automatismus zur intensivierten Be­treu­ung durch AUVAsicher einzuführen. Darüber hinaus ist das Angebot und die Qualität von AUVAsicher auszubauen, die entsprechenden Ressourcen sind hierfür bereit zu stellen.  

Wir fordern: „AUVAsicher neu“ für kleine Ar­beits­stätt­en umsetzen

  • Anwendung der Präventionszeiten bereits auf Ar­beits­stätt­en ab 11 Beschäftigten

  • Obligatorische Beratung, Unterstützung und Betreuung von Arbeitsstätten mit bis zu 10 Beschäftigten ohne büro­krat­ischer Anmeldung durch AUVAsicher (Ruhestellung der Be­treu­ung ausschließlich bei schriftlichem Nachweis durch den Arbeitgeber/der Arbeitgeberin bei einer anderen zu­lässig­en Form der Betreuung)

  • Verkürzung der Beratungsintervalle bei gleichzeitiger Ver­länger­ung der geplanten Einzelberatungszeiten und Er­höh­ung der Betreuungszeiten für die Basisbetreuung (ohne strikte Vorgabe von Planzeiten) bei Arbeitsstätten bis zu 10 Be­schäft­igt­en

  • Verbreiterung der Unterstützung und Betreuung in An­lass­fällen, unabhängig davon wer von der zu betreuenden Ar­beits­stätte AUVAsicher kontaktiert

  • Verpflichtung von AUVAsicher eigeninitiativ in den Ar­beits­stätten umfassend Prävention zu betreiben und Schwer­punkt­ak­ti­on­en zu setzen

  • Abschaffung des ineffizienten Unternehmermodells  

Wir fordern: Angebot und Qualität von AUVAsicher aus­bauen

  • Gesetzliche Verankerung der arbeitspsychologischen Be­treu­ung in Arbeitsstätten mit bis zu 10 ArbeitnehmerInnen nach dem Modell von „AUVAsicher“

  • Eine qualitativ verbesserte Betreuung durch AUVAsicher muss zumindest sicherheitstechnische, ar­beits­medizin­ische sowie arbeits- und organisationspsychologische Aspekte abdecken - das hierfür benötigte qualifizierte Per­son­al ist bereitzustellen
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