Diskriminierung
Wann spricht man von Diskriminierung am Arbeitsplatz? Wann ist sie verboten? Und welche Ansprüche haben Sie konkret, wenn Sie diskriminiert wurden?
Diskriminierung am Arbeitsplatz wird in der täglichen Beratung der AK immer mehr zum Thema. „Wenn eine Person, ohne sachliche Rechtfertigung, schlechter behandelt wird, dann spricht man von Diskriminierung. Die häufigste Form der Diskriminierung ist sexuelle Belästigung. „Diese Fälle häufen sich bei uns in der Beratung zusehends!“, mahnt AK-Präsident Günther Goach und sagt: „Wir bieten nicht nur spezielle Beratung, sondern gehen gegen Diskriminierung auch gerichtlich vor.“
„Wegen Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion oder sexueller Orientierung im Job diskriminiert zu werden, ist verboten. Auch sexuelle oder geschlechtsbezogene Belästigungen sind Diskriminierungen und werden von uns – auch vor Gericht – vertreten. Frauen sind leider weit stärker betroffen als Männer. Wegschauen darf nicht passieren. Bei Ungerechtigkeit gehen wir mit allen Mitteln vor!“, betont Goach.
„Benachteiligungen können bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses, beim Entgelt, bei der Gewährung freiwilliger Sozialleistungen, bei Aus- und Weiterbildung und Umschulung, beim beruflichen Aufstieg, insbesondere bei Beförderungen oder bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, stattfinden. Auch „LGBTQ“-Agenden gehören zum Alltagsgeschäft. „Unser Beratungsspektrum ist breit!“, hebt Eigner-Pichler, Leiterin des Referats „Beruf, Familie & Gleichstellung“ hervor und betont: „Eltern werden oft nach der Geburt eines Kindes im Betrieb benachteiligt. Wir bieten ihnen, wie auch Betriebsrätinnen und Betriebsräten, eine entsprechende Beratung bis hin zur gerichtlichen Vertretung an. Zudem berichtet die Juristin: „Es kommt immer wieder vor, dass das befristete Dienstverhältnis von Frauen, nach Schwangerschaftsmeldung, nicht verlängert wird, oder Eltern im Zuge von Weiterbildungsmaßnahmen benachteiligt werden. Vor allem Teilzeitbeschäftigte trifft es oft. Einer Mutter wurde beispielsweise die Aufstockung auf Vollzeit, mit dem Hinweis auf ihre Pflichten als Mutter, verwehrt. Sie wurde letztendlich gekündigt und eine Vollzeitkraft eingestellt.“
Besorgniserregend ist außerdem, dass sich immer öfter Frauen an die AK wenden und von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz berichten. „Erzählungen, vor allem junger Frauen, über anzügliche Worte, Gesten oder Nachrichten sind leider keine Seltenheit mehr. Was früher unberechtigterweise als Kavaliersdelikt abgetan wurde, darf in der heutigen Zeit nicht mehr hingenommen werden!“, so Eigner-Pichler.
Das Bewusstsein über Problemfelder ist in den Betrieben und bei Betriebsrätinnen und Betriebsräten jedoch sehr ausgeprägt. „Immer wieder bekommen wir Anfragen von Betriebsrätinnen und Betriebsräten, die uns einladen, um über das Thema Belästigungen am Arbeitsplatz zu referieren und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu sensibilisieren“, berichtet Eigner-Pichler.
„Aus unserer Erfahrung können wir sagen: Die MeToo-Bewegung hat breite Aufmerksamkeit in der Gesellschaft geschaffen, weshalb sich die Menschen mit ihren Problemen jetzt auch öfter an uns wenden. Im Zusammenspiel mit Unternehmen und Betriebsrätinnen und Betriebsräten tun wir unser Möglichstes, um ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicher und wohl fühlen“, betont Goach.
„Wenn ein Unternehmen von Anfang an klar stellt, dass Belästigungen oder Diskriminierungen aller Art nicht geduldet werden und Verstöße dagegen Folgen haben, dann trägt das zu einer Fairnesskultur bei und wirkt sich unter anderem auch auf die Gewinnung neuer weiblicher Fachkräfte aus, die derzeit ohnehin händeringend gesucht werden!“, unterstreicht Goach abschließend.
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