Psychische Belastungen: blinder Fleck im Arbeitnehmersschutz
Ob fehlende Prävention bei mentalen Belastungen oder Kündigungen älterer Beschäftigter: Die Herausforderungen werden komplexer.
Expert:innen im Arbeits-, Sozial- und Insolvenzrecht sowie im Bereich Beruf, Familie und Gleichstellung haben 127.266 Menschen (2024: 126.363) vertreten und 77,1 Millionen Euro (2024: 81 Mio. Euro) durch Interventionen und Klagen für ihre Mitglieder erstritten. „Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer in Kärnten hat Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz im Arbeits- und Sozialrecht sowie bei Insolvenz des Arbeitgebers. Unser Ziel sind faire Arbeitsbedingungen zu fördern und soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten“, betont AK-Präsident Günther Goach.
2.512 erledigte Akte (2024: 2.358)
2.441 Neuvertretungen (2024: 2.480)
7,9 Millionen Euro an ausstehenden Entgelten, unbezahlten Überstunden oder nicht korrekt abgerechneten Sonderzahlungen erkämpft (2024: 6,5 Mio. Euro)
1.144 Neuvertretungen (2024: 1.124)
1.048 Klagen abgeschlossen (2024: 1.451)
56,1 Millionen Euro erstritten (2024: 64,2 Mio. Euro)
13.097 Beratungen (2024: 12.317)
26 Elternfrühstücke, davon 14 vor Ort und 12 online mit 547 Teilnehmer:innen
1.380 Beschäftigte vertreten (2024: 1.326)
13,1 Millionen Euro geltend gemacht (2024: 10 Mio. Euro)
441 Kärntner:innen (2024: 232) konnte mit insgesamt einer Million Euro (2024: 522.990 Euro) geholfen werden. Goach: „Da es bis zu sechs Monate dauern kann, bis der Insolvenz-Entgelt-Fonds Leistungen genehmigt und auszahlt, wurde 2017 die AK-Insolvenz-Soforthilfe eingerichtet. Die Auszahlung erfolgt meist innerhalb weniger Tagen nach Antragstellung, um die laufenden Lebenserhaltungskosten begleichen zu können.“
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