Psychische Belastungen von Beschäftigten: ein blinder Fleck im Arbeitnehmer:innenschutz
Die aktuellen Rechtsschutzfälle der Arbeiterkammer Kärnten zeigen: Der Druck auf Arbeitnehmer:innen steigt – psychisch, sozial und rechtlich. Ob fehlende Prävention bei mentalen Belastungen, problematische Entscheidungen der Pensionsversicherung oder Kündigungen älterer Beschäftigter: Die Herausforderungen werden komplexer. AK-Präsident Günther Goach bringt es auf den Punkt: „Arbeitnehmer:innenschutz beschränkt sich längst nicht mehr auf Helme und Sicherheitsschuhe auf Baustellen.“ Die AK Kärnten reagiert mit klaren Forderungen, gezielter Unterstützung und neuen Weiterbildungsangeboten.
Die Rechtsschutz-Bilanz 2025 der Arbeiterkammer Kärnten macht deutlich, wie sehr sich die Anforderungen an Arbeitnehmer:innen und insbesondere an Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP)* verschärft haben. Um diese Entwicklung besser zu verstehen, hat die AK Kärnten gemeinsam mit dem Institut für empirische Sozialforschung (IFES) Sicherheitsvertrauenspersonen in Kärnten befragt. „Ziel war es, die reale Arbeitssituation sichtbar zu machen und herauszufinden, wo konkreter Unterstützungsbedarf besteht“, erklärt AK-Direktorin Susanne Kißlinger.
Ein zentrales Ergebnis: Psychische Belastungen werden im Arbeitnehmer:innenschutz nach wie vor unterschätzt und selten systematisch erhoben. Hohe Arbeitsdichte, Personalmangel und permanenter Zeitdruck prägen den Alltag vieler Beschäftigter. Präventive Maßnahmen fehlen häufig, reagiert wird oft erst dann, wenn Menschen bereits erkrankt sind. Gleichzeitig stehen Führungskräfte und Sicherheitsvertrauenspersonen diesen
Herausforderungen vielfach ohne ausreichende Schulung oder Ressourcen gegenüber. „Die Ergebnisse sind ein klarer Auftrag auch an uns. Wir werden Sicherheitsvertrauenspersonen gezielt weiterbilden, damit sie Kolleginnen und Kollegen wirksam unterstützen können“, so Maximilian Turrini, Leiter der Abteilung Sozialpolitik und Recht in der AK Kärnten. Schon ab Herbst 2026 sollen dafür kostenlose Weiterbildungsangebote über die AK-Akademie zur Verfügung stehen.
Erschwerend kommt hinzu, dass psychische Erkrankungen nach wie vor tabuisiert sind. Offene Gespräche und frühzeitige Hilfe bleiben dadurch oft aus. AK-Präsident Günther Goach betont: „Ohne klare Vorgaben, wirksame Kontrollen und gezielte Weiterbildungsangebote bleibt der Schutz der psychischen Gesundheit am Arbeitsplatz vielfach unzureichend.“
Sozialrecht: Hohe Erfolgsquote zeigt Reformbedarf
Im Sozialrecht verzeichnet die AK Kärnten eine besonders hohe Erfolgsquote. Mehr als jede zweite Klage in Pflegegeld- und Reha-Verfahren gegen die Pensionsversicherung (PVA) ist erfolgreich. „Das zeigt deutlich, dass es in der Beurteilungspraxis erheblichen Verbesserungsbedarf gibt. Im österreichweiten Vergleich ist Kärnten hier deutlich an der Spitze. Wer einen negativen Bescheid auf einen Pensions- oder Reha-Antrag erhält, sollte nicht zögern, rasch die Beratung durch unsere Expertinnen und Experten in Anspruch zu nehmen“, sagt Goach.
Ein alarmierender Trend
Die Beratungszahlen der AK Kärnten zeigen eine weitere, besorgniserregende Entwicklung: Im Zuge von Personalabbaumaßnahmen werden zunehmend ältere – und damit oft besser bezahlte – Arbeitnehmer:innen gekündigt. „Viele Betroffene wissen nicht, dass sie sich gegen unfaire Kündigungen wehren können“, stellt Turrini klar und erklärt: „Kündigungen können wegen Sozialwidrigkeit angefochten werden, wenn sie die wesentlichen Interessen der Betroffenen stark beeinträchtigen und nicht sachlich gerechtfertigt sind.“ Wichtig ist die Frist: Die Anfechtung muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeits- und Sozialgericht eingebracht werden. Besonders geschützt sind ältere oder langjährig Beschäftigte, sofern sie mindestens sechs Monate im Betrieb tätig waren und der Betriebsrat der Kündigung nicht zugestimmt hat. Turrini: „Die Folgen eines Jobverlusts sind für Menschen ab 50 besonders gravierend. Studien bestätigen, was viele Betroffene erleben: Trotz Fachkräftemangels werden ältere Menschen systematisch benachteiligt.“ Eine SORA-Studie aus dem Jahr 2023 zeigt, dass in fast jedem zehnten Bewerbungsprozess eine Diskriminierung nachweisbar war. Drei von zehn Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten stellen keine 60- bis 64-Jährigen ein. Rund ein Drittel der Frauen wechselt nicht direkt vom Job in die Pension, sondern in die Arbeitslosigkeit. Für AK-Präsident Goach ist klar: „Betriebe müssen stärker in die Pflicht genommen werden. Ein Bonus-Malus-System soll jene unterstützen, die Ältere beschäftigen – und jene zur Kasse bitten, die sich ihrer Verantwortung entziehen.“
Forderungen der AK Kärnten
„Die Arbeiterkammer Kärnten steht an der Seite der Beschäftigten – mit kostenloser Beratung, konsequenter Vertretung und klaren Forderungen an Politik und Betriebe“, betont der AK-Präsident und verweist auf die Forderungen der AK Kärnten:
- Die Finanzierung der AUVA und der ÖGK ist sicherzustellen, um ihre wichtigen Aufgaben im Bereich Prävention, Gesundheitsvorsorge und Arbeitnehmer:innenschutz auch in Zukunft in einer hochwertigen Qualität zu erbringen.
- Die gesetzliche Grundlage für ein Krankenstandsmonitoring ist zu etablieren, um die Durchführung von branchenspezifischen Gesundheitsmaßnahmen und Schwerpunktaktionen durch die Sozialversicherungsträger zu ermöglichen.
- Folgeerkrankungen, die sich aus psychischen Belastungen am Arbeitsplatz ergeben, sind als Berufskrankheit anzuerkennen
- Es sind öffentliche Mittel für die Durchführung betrieblicher Gesundheitsförderung bereitzustellen.
- Es müssen strengere Vorgaben im Hinblick auf die Begutachtungspraxis durch die Sozialversicherungsträger zur Hintanhaltung der zahlreichen sozialgerichtlichen Verfahren eingeführt werden.
- Die Selbstverwaltung in den Sozialversicherungsträgern muss gestärkt werden.
- Der Leistungsausschuss in der Pensionsversicherungsanstalt muss wieder eingeführt werden.
- Ein transparentes Monitoring der Betriebe zur Älterenbeschäftigung ist sicherzustellen.
- Ein Bonus-Malus-System für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer:innen, dass die Unternehmen in die Pflicht nimmt, die sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung entziehen, ist zu etablieren.