Arbeitgeber:in pleite? Wo Sie Hilfe finden
Wohin kann ich mich wenden, wenn mein Arbeitgeber insolvent wird? Die AK berät Sie und verhilft Ihnen zur Ihrem Geld. Hier die Kontaktübersicht.
Bei arbeits- und sozialrechtlichen Problemen am Arbeitsplatz achtet die AK darauf, dass Arbeitnehmer zu ihrem Recht kommen.
Falsche Lohn- und Gehaltsabrechnungen, nicht bezahlte Überstunden, ungerechtfertigte Entlassungen, unfaire Klauseln in Arbeitsverträgen, Kündigungen im Krankenstand: Die Liste der Verstöße gegen das Arbeitsrecht ist lang. Die AK berät und interveniert für Arbeitnehmer. Bleiben Schlichtungsversuche ohne Ergebnis, vertritt die AK berechtigte Forderungen der Mitglieder kostenlos vor dem Arbeits- und Sozialgericht. Auch Lehrlinge bekommen kostenlosen Rechtsschutz.
Wenn eine Firma pleitegeht, sind die AK-Experten ebenfalls zur Stelle. Der Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA) vertritt Opfer von Firmeninsolvenzen, errechnet die offenen Forderungen für die Beschäftigten und meldet sie beim Insolvenz-Entgelt-Fonds an. Das Ziel: Arbeitnehmer sollen so schnell wie möglich zu ihrem Geld kommen.
Die Arbeiterkammer berät auch bei Fragen zur Alterspension. Wird ein Pensionsansuchen abgelehnt, lässt die AK das in begründeten Fällen vom Sozialgericht überprüfen und übernimmt die kostenlose Vertretung. Auch Pflegegeldeinstufungen werden kostenlos überprüft . Im Zweifel vertritt die AK auch Pflegegeldforderungen vor Gericht.
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