Junge Frau arbeitet in einer Fabrik
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27.10.2023

Jetzt Einkommenslücke schließen!

Am 31. Oktober 2023 wird es gruselig – allerdings nicht nur, wenn kleine Geister und Hexen Süßes oder Saures fordern, sondern auch wenn Frauen auf ihren Gehaltszettel blicken. Denn am 31. Oktober ist Equal Pay Day in Österreich. Heißt: Ab diesem Tag arbeiten Frauen – statistisch gesehen – gratis. Doch mit der EU-Richtlinie zu Lohntransparenz besteht jetzt die Chance, diese Lücke endlich zu schließen.

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Seit 1911 feiern wir den Frauentag. Was hat sich seither in Sachen Gender-Pay-Gap getan? 

18,8 Prozent Lohnunterschied

Österreich hat mit 18,8 Prozent einen der höchsten Lohnunterschieden, also einen der höchsten Gender Pay Gaps in der EU. Zum Vergleich: Im Schnitt beträgt der Gap in der EU-27 genau 12,7 Prozent.

Lohntransparenz stärken

Eine wichtige Maßnahme, um die geschlechtsspezifische Lohn- und in Folge auch die Pensionsschere zu schließen, ist die Stärkung der Lohntransparenz. „Damit die Einkommenslücke endlich zugeht, brauchen Frauen echte Lohntransparenz. Jetzt ist die Chance da, die Situation zu verbessern“, fordern deshalb auch die AK Expert:innen.

Denn die EU-Mitgliedsstaaten haben eine Richtlinie zur Lohntransparenz beschlossen. Diese Richtlinie ist bereits seit 6. Juni 2023 in Kraft, die Mitgliedsstaaten haben für die innerstaatliche Umsetzung nun drei Jahre Zeit. Die wichtigsten Punkte der EU-Richtline:

  • Einführung eines eigenständigen Auskunftsanspruch für alle Arbeitnehmer:innen über das durchschnittliche Entgelt von Vergleichsgruppen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht
  • Verpflichtung zur Erstellung von Einkommensberichten für Unternehmen mit kleineren Belegschaften als bisher in Österreich gesetzlich vorgeschrieben
  • Einrichtung einer nationalen Überwachungsstelle, an die die Einkommensberichte gemeldet werden müssen zur Veröffentlichung
  • Verpflichtung für Unternehmen, Maßnahmen zu ergreifen, wenn das geschlechtsspezifische Lohngefälle im Unternehmen 5 % übersteigt
  • Definition von ‚gleicher‘ und ‚gleichwertiger‘ Arbeit
  • Verschwiegenheitsklauseln zum eigenen Entgelt für Arbeitnehmer:innen sind nicht mehr zulässig

Unsere Forderungen

„Die Bundesregierung muss sofort mit der Umsetzung der Richtlinie beginnen“, sagen die AK Expert:innen. Das Ziel muss maximale Einkommensgerechtigkeit sein. 

Aus Sicht der AK ist daher notwendig:

  • Umsetzung jetzt starten, denn die Richtlinie ist eine echte Chance, um den Gender Pay Gap zu schließen
  • Einsetzen einer Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Sozialpartner:innen, damit Maßnahmen für eine konsequente Umsetzung erarbeitet werden
  • Einkommensberichte sollen von allen Unternehmen bereits ab 25 Beschäftigten erstellt werden, nicht nur von Unternehmen ab 100 Beschäftigten
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