Zuschuss für Fahrtkosten
Arbeitnehmer, die täglich zur Arbeit pendeln, können einen Fahrkostenzuschuss aus der Arbeitnehmerförderung des Landes beantragen.
Berufspendler:innen in Kärnten haben weiterhin die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für ihre Fahrtkosten zu erhalten. Im Rahmen der Arbeitnehmerförderung (ANF) des Landes Kärnten können Anträge für den Fahrtkostenzuschuss noch bis zum 31. Oktober bei der Arbeiterkammer Kärnten gestellt werden. Das Klimaticket wird zu 100 Prozent gefördert!
Die Förderung richtet sich an Kärntner:innen mit geringem bis mittlerem Einkommen, die mehrmals in der Woche lange Strecken zurücklegen müssen, um ihren Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu erreichen. Besonders attraktiv ist die Förderung für Nutzer:innen öffentlicher Verkehrsmittel: Wer mit Bus oder Bahn unterwegs ist und weniger als 30.000 Euro jährlich verdient sowie mehr als 30 Kilometer zur Arbeit fährt, erhält das Kärntner Klimaticket zu 100 Prozent gefördert. Zuschüsse können aber auch jene beantragen, die auf das Auto angewiesen sind.
Interessierte Arbeitnehmer:innen können sich noch bis zum 31. Oktober über die Arbeiterkammer Kärnten für den Fahrtkostenzuschuss – rückwirkend für das Jahr 2024 – bewerben und von dieser finanziellen Entlastung profitieren.
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