Chronik des 1. Mai

1888/90: Der amerikanische Gewerkschaftsdachverband „American Federation of Labor“ (AFL) bestimmt den 1. Mai als Kampftag für einen gesetzlichen Normalarbeitstag von acht Stunden.

14. – 20. Juli 1889: Die Zweite Sozialistische Internationale legt im Hinblick auf den Aufruf der AFL den 1. Mai 1890 als weltweiten Demonstrationstag für die Acht-Stunden-Forderung fest.

1. Mai 1890: In vielen Ländern demonstrieren die ArbeiterInnen für den Acht-Stunden-Tag. In Österreich ist die Beteiligung besonders eindrucksvoll und wird mit Festen im Grünen verbunden. Der freie Tag wird trotz vorheriger Drohungen durch Regierung und Unternehmerschaft letztlich zugestanden.

1890/91: In vielen Ländern beschließen die ArbeiterInnenorganisationen (Gewerkschaften und Parteien) den 1. Mai dauernd als Feiertag der ArbeiterInnen zu begehen. Ab dem 1. Mai 1891 ist ein demokratisches Wahlrecht eine der zentralen Forderungen der Maidemonstrationen für Jahrzehnte.

1. Mai 1893: Erste Maikundgebung der christlichen ArbeiterInnenbewegung Österreichs – am 15. Mai 1891 verkündet Papst Leo XIII die Enzyklika „rerum novarum" (über die Arbeiterfrage).

5. Okt 1904: Wiens christlich-sozialer Bürgermeister Karl Lueger sagt in einer Sitzung des Landtages „... daß Leute, die am 1. Mai in den Prater wandern, lauter Lumpen sind". (Aus: Landtagsprotokoll, 5. Okt. 1904)

1. Mai 1907: In 62 % der 1298 Kollektivverträge die für 590.000 ArbeitnehmerInnen gelten, ist die Arbeitsruhe am 1. Mai vereinbart.

1. Mai 1914: Demonstration gegen die Vertagung des Reichsrates auf unbestimmte Zeit. Das Kabinett Stürgkh regiert seit März mit Notverordnungen. Die Freien Gewerkschaften rufen zum Protest auf.

1. Mai 1918: Obwohl noch immer Kriegsrecht gilt, wird erstmals wieder die Arbeitsruhe am 1. Mai eingehalten. Die zentrale Forderung: Frieden.

1919/20: Der 1. Mai wird Staatsfeiertag.

1. Mai 1933: Verbot der Maifeier der Sozialdemokratischen Partei und der Freien Gewerkschaften. Die Regierung Dollfuß schaltet das Parlament aus und regiert mit dem Notverordnungsparagraphen aus der Monarchie.

1. Mai 1934: Die Demokratie in Österreich wird auch formal abgeschafft. Alle Parteien sind bereits verboten, an ihre Stelle tritt die „Vaterländische Front". Es gibt nur mehr einen staatlich verordneten Gewerkschaftsbund.

1. Mai 1936: Eine Vereinbarung zwischen der staatlich verordneten Gewerkschaft und den Industriellen, dass der 1. Mai ohne Überstundenzuschlag „eingearbeitet" werden soll, wird bekannt. Es kommt zu spontanen Streiks und Protestkundgebungen.

1938 – 1945: Im Nationalsozialismus wird der 1. Mai zum „Tag der deutschen Arbeit". Die Arbeitgeberschaft und ArbeitnehmerInnen sind in der Deutschen Arbeitsfront (DAF) nach dem Führerprinzip zusammengefasst.

30. April 1945: Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) wird durch die sowjetische Besatzungsmacht anerkannt.

1. Mai 1945: Erste Maidemonstrationen in Wien nach dem Ende des Faschismus. Ein Aufmarsch auf der Ringstraße ist noch nicht möglich, die Feiern finden in den Bezirken statt. Vielfach nehmen daran auch AnhängerInnen der Volkspartei und der Kommunistischen Partei teil.

1. Mai 1954: 7500 JungarbeiterInnen nehmen an einer Wallfahrt der katholischen Arbeiterjugend Österreichs nach Mariazell teil.

1955: Papst Pius XII proklamiert vor etwa 200.000 italienischen ArbeiterInnen das Fest des „St. Josef der Arbeiter", dass alljährlich in der ganzen Welt am 1. Mai gefeiert werden soll.

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