26.11.2025

Lehrling ausgenutzt und nicht bezahlt: AK Young erkämpft rund 8.100 Euro für junge Arbeitnehmerin

Wegen untragbarer Arbeitsbedingungen musste eine junge Kärntnerin ihre Lehre zur Bürokauffrau vorzeitig abbrechen. Expert:innen der AK Young erwirkten nicht nur, dass das Unternehmen die ausstehenden Lehrlingseinkommen auszahlt, sondern auch weitere Entschädigungsansprüche begleicht. AK-Präsident Günther Goach: „Lehrlinge sind keine billigen Arbeitskräfte, sie haben Anspruch auf eine fundierte Ausbildung und faire Bezahlung!“

Statt eine qualifizierte Büroausbildung zu erhalten, musste die junge Frau berufsfremde Tätigkeiten wie Materialverpackung, Rasenmähen und weitere Hilfsarbeiten erledigen, die nicht Teil dieses Berufsbildes sind. Zudem wurde der Jugendlichen über Monate hinweg das Lehrlingseinkommen vorenthalten. „Im weiteren Verlauf haben wir festgestellt, dass innerhalb des Betriebs keine Person die Qualifikation oder Befugnis besaß, um Lehrlinge auszubilden“, erklärt AK-Young-Experte Erich Malle. Der Jugendreferent konnte für die Auszubildende sowohl Schadenersatz als auch die Auszahlung der offenen Lehrlingsentschädigungen in der Höhe von insgesamt rund 8.100 Euro erwirken.

„Wir werden weiterhin konsequent eingreifen, wo Lehrlinge ausgebeutet statt ausgebildet werden“, betont Goach und rät: „Wer sich nicht sicher ist, ob am Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz alles mit rechten Dingen zugeht, kann auf die kostenlose Beratung und juristische Unterstützung durch unsere Expertinnen und Experten der AK Young vertrauen.“

Wichtige Tipps für Lehrlinge

  • Lehrvertrag prüfen: Es müssen alle relevanten Angaben – insbesondere zum Lehrlingseinkommen, Dauer und Ausbildungsbereich – verschriftlicht sein.
  • Ausbildungsdokumentation führen: Welche Tätigkeiten werden wann ausgeübt und vermittelt.
  • Rechte kennen: Lehrlinge haben Anspruch auf eine qualitativ hochwertige Ausbildung, nicht auf unbezahlte Hilfsarbeiten.
  • Bei Problemen bei AK Young melden: Wenn das Lehrlingseinkommen nicht bezahlt wird, berufsfremde Arbeiten erledigt werden müssen, es im Betrieb keine Lehrlingsausbilder gibt, Druck ausgeübt wird oder unfaire Behandlungen zum Alltag gehören, hilft die AK Young weiter: akyoung.atakyoung@akktn.at oder
    050 477-1002

Broschüren

Infos & Tipps zum Nachlesen

Links

Kontakt

Kontakt

Arbeits- und Sozialrecht
Tel.: 050 477-1000
E-Mail: arbeitsrecht@akktn.at
E-Mail: sozialrecht@akktn.at
  • © 2025 AK Kärnten | Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, +43 50 477

  • Impressum