Unwetter: AK-Goach dankt Einsatzkräften für unermüdlichen Einsatz – auch in deren Freizeit! 

AK/48 – Unwetter mit Sturm, Starkregen, Überschwemmungen oder Hagel ziehen derzeit immer wieder über Kärnten, über 450 Einsätze gab es alleine seit Donnerstag Morgen in ganz Kärnten. „Ohne den Einsatz der Feuerwehren und ihren freiwilligen Mitgliedern könnten viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund der zahlreichen Überschwemmungen und Murenabgänge sowie über die Ufer getretenen Bäche und Flüsse im Großraum Klagenfurt, Klagenfurt-Land, Völkermarkt und Wolfsberg nicht in die Arbeit gelangen“, betont AK-Präsident Günther Goach und dankt Einsatzkräften und Freiwilligen für ihren unermüdlichen Einsatz. Die AK gibt außerdem Tipps, was Konsumenten und Arbeitnehmer im Schadensfall oder bei Zuspätkommen in die Arbeit zu beachten haben.

Generell gilt: Arbeitnehmer sind verpflichtet, dem Arbeitgeber sofort Bescheid zu sagen, wenn sie sich aufgrund eines Naturereignisses verspäten oder gar nicht in die Arbeit kommen können. Arbeitnehmer müssen immer alles Zumutbare unternehmen, um pünktlich in die Arbeit zu gelangen. Ob eine Maßnahme zumutbar ist, wird im Einzelfall geprüft. „Verspätungen oder Fernbleiben im Katastrophenfall sind kein Entlassungsgrund. Grundsätzlich hat man Anspruch auf Entgeltfortzahlung!“, verweist Goach auf die Rechtslage. Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch freiwillige Mitglieder von Einsatz- oder Katastrophenhilfsorganisationen wie der Freiwilligen Feuerwehr bei Großschadensereignissen einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Was tun im Schadensfall?

Unwetter können große Schäden an Häusern oder Autos verursachen. Hier gilt es, den Schaden rasch der Versicherung zu melden und anhand von Fotos und Videos zu dokumentieren. „Wenn die Versicherung die Deckung verweigert, sollte man die Rechtsgrundlage erfragen. Trägt die Antwort nicht zur Klärung bei, stehen die AK-Konsumentenschützer mit Rat und Tat zur Seite“, so Goach. Auch Reparaturen von Unwetterschäden verursachen oft hohe Kosten. Einiges kann steuerlich geltend gemacht werden: Etwa Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Beseitigung der Katastrophenfolgen stehen oder Kosten für die Ersatzbeschaffung zerstörter Gegenstände, die für das tägliche Leben gebraucht werden (z.B. Kleidung, Möbel oder Geschirr).

AK-Präsident Goach: „Ob in Fragen des Arbeitsrechts, im Konsumentenschutz oder wenn es um steuerliche Belange geht, die Arbeiterkammer Kärnten hilft!“ Telefon: 050 477

Zwei Menschen räumen Schlamm weg

Ka­ta­s­t­ro­phen­schäden

Tipps, wie Sie Ihren Schaden bei der Versicherung geltend machen können.

Frau spricht mit einer Schalterbeamtin, dahinter warten Menschen

Dienst­ver­hinder­ung

Hochzeit, Geburt oder Begräbnis – wann bekomme ich frei? Eine Übersicht über die wichtigsten Regelungen für ArbeiterInnen und Angestellte.

Kontakt

Kontakt

Öffentlichkeitsarbeit
Tel. : 050 477-2402
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@akktn.at
  • © 2025 AK Kärnten | Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, +43 50 477

  • Impressum