18.11.2022

Kein Geld zurück nach Warenrücksendung bei Online-Kauf – AK-Konsumentenschutz schritt ein!

AK/49 – Kärntner sendete Winterjacke innerhalb gesetzlicher 14-Tage-Frist an Firma zurück. Das Unternehmen beharrte auf das Datum des Erhalts der Ware als 14-Tage-Frist und verweigerte Geldrückerstattung. AK-Konsumentenschutz half, da Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zum Tragen kommt.

Ein Kärntner Konsument bestellte bei einem Unternehmen über einen Online-Shop eine Winterjacke. Da die Größe dieser Jacke nicht passte, entschied sich der Kärntner, die Jacke zurückzusenden. Elf Tage nach Erhalt der Jacke informierte er die Firma über die Rücksendung, also den Rücktritt vom Vertrag. Weitere fünf Tage später sandte der Kärntner die Ware zurück. Das Unternehmen meldete nach Erhalt des Paketes, dass es zu spät eingetroffen sei und die Rückgabefrist von 14 Tagen nicht eingehalten wurde. Also auch kein Geld zurück, sondern nur ein Umtausch aus „Höflichkeit“, laut Firma. Daraufhin wandte sich der Kärntner an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten.

„Anscheinend war dem Unternehmen die gesetzliche Lage des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) nicht bekannt“, so AK-Konsumentenschutzexpertin Claudia Prettner und erklärt: „Tritt der Verbraucher von einem Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen zurück, so muss die empfangene Ware innerhalb von weiteren 14 Tagen nach der Rücktrittserklärung zurückgesendet werden.“ Diese sogenannte Rückstellungsfrist wurde somit auch durch den Konsumenten laut gesetzlicher Bestimmung eingehalten – AGB von Unternehmen betreffend Rücksendungen und auch das Datum des Einlangens der Ware im Unternehmen gelten nicht. „Ohne das Einschreiten der AK-Konsumentenschutzexperten würden viele Menschen ohne ihr Wissen um ihre Rechte betrogen“, so AK-Präsident Günther Goach. 

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