21.3.2023

AK Kärnten kritisiert Kündigungsvorgehen der Energie Klagenfurt – Rechtliche Klärung steht aus!

AK/20 – In den vergangenen Tagen erhielten bereits zehntausende Bestandskunden der Energie Klagenfurt eine Änderungskündigung zugestellt. Grund: Mit 15. Mai erhöht sich der reine Energiepreis je kWh - um mehr als 100 Prozent - auf 29,5 Cent. „Energielieferanten haben einen Versorgungsauftrag. Ob die Vorgehensweise dieser Änderungskündigungen zulässig ist, muss gerichtlich geklärt werden!“, informiert AK-Präsident Günther Goach.

Ist die Vorgangsweise der Energie Klagenfurt – zuerst den Vertrag zu kündigen und mittels neuen Vertrages den Preis massiv zu erhöhen – korrekt oder als Umgehung der Preisänderungsbestimmungen im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) anzusehen, muss laut Stephan Achernig, Leiter des AK-Konsumentenschutzes, allenfalls gerichtlich geklärt werden.

„Betroffene Kunden sollten, um eine Unterbrechung der Stromversorgung zu vermeiden, innerhalb der gesetzten Frist, entweder dem Vertragsangebot unter Vorbehalt zustimmen. Das heißt: am besten schriftlich per eingeschriebenem Brief mit Rückschein. Oder man entscheidet sich für einen Anbieterwechsel und sucht sich auf der Homepage der E-Control einen günstigeren Anbieter“, informiert Achernig.

„Wenn ich als öffentlicher Energieversorger so viele Menschen kündige, dann habe ich das Risiko, dass ein zu hoher Anteil ohne Energie dasteht. Das widerspricht aber dem öffentlichen Energieversorgungsauftrag. Wir halten die Vorgehensweise für bedenklich. Die AK wird dies nun rechtlich abklären und geeignete Maßnahmen setzen“, betont Goach abschließend.

Die AK bietet auf ihrer Webseite einen Musterbrief: kaernten.arbeiterkammer.at/energie 

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