Tipps der AK Kärnten: Das sollte nach der Ferialarbeit in den Sommerferien beachten werden 

(AK/33) – Während der Sommermonate gehen zahlreiche Schüler und Studenten einer Ferialarbeit nach. Bei Fragen dazu steht die AK Kärnten zur Verfügung. „Sollte es nach dem Sommerjob zu Problemen kommen, helfen wir dabei, dass die jungen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer alles erhalten, was ihnen vertraglich zusteht“, so AK-Präsident Günther Goach. Damit alles gut läuft, sollten die sieben Tipps der AK beachtet werden.  

Tipp 1: Endabrechnung einfordern

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet seinen Ferialarbeitern eine Endabrechnung auszustellen. Sollte es hierbei zu Fragen kommen, helfen die Experten der AK weiter.

Tipp 2: Keine Verzichtserklärung unterschreiben

Die Schüler und Studenten sollten auch nie eine Verzichtserklärung unterzeichnen. Diese befinden sich oft im Kleingedruckten. Wer hier unachtsam unterschreibt, könnte unter anderem um das Geld für geleistete Überstunden umfallen. Zur Sicherheit ist es am besten, wenn man vor einer Unterschrift mit der AK oder der zuständigen Fachgewerkschaft Rücksprache hält.

Tipp 3: Entgelt prüfen

In manchen Fällen kann es dazu kommen, dass das Entgelt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gar nicht, beziehungsweise nicht korrekt, ausgezahlt worden ist. Hierbei sollte der Arbeitgeber sofort schriftlich zu einer Nachzahlung aufgefordert werden. Dabei darf nicht zu lange gewartet werden, denn oft gibt es vertragliche Fristen. Werden diese überschritten, kommt es zu einem Verfall des Geldes. Gibt es jedoch keine Verfallsklausel, verjähren die Ansprüche grundsätzlich nach drei Jahren.

Tipp 4: Lohnsteuerausgleich machen

Sollte es dazu kommen, dass die Lohnsteuer abgezogen worden ist, obwohl keine Lohnsteuerpflicht vorliegt, ist es möglich, diese innerhalb der nächsten fünf Jahre vom Finanzamt zurückzuholen. Die Einkommensgrenze für die Lohnsteuer liegt bei 12.600 Euro brutto pro Jahr.

Tipp 5: Bei Problemen Ansprechperson kontaktieren

Auch während der Ferialarbeit kann es zu Problemen kommen, wie keine Anmeldung zur Sozialversicherung, Arbeit ohne vorherige Einschulung oder aber auch, dass das Praktikum nicht der Ausbildung anrechenbar ist. Wenn dieser Fall auftritt, sollte der Betriebsrat des Betriebes, die Arbeiterkammer oder die zuständige Fachgewerkschaft kontaktiert werden.

Tipp 6: Bestätigung nicht vergessen

Diejenigen die eine Bestätigung für die absolvierte Arbeit in den Ferien für die Schule oder die Universität benötigen, sollten darauf nicht vergessen.

Tipp 7: Sich von AK Young beraten lassen

Bei weiteren Fragen rund um die Ferialarbeit im Sommer, kann man direkten Kontakt zu unseren Experten aus den unterschiedlichen Themenbereichen aufnehmen. Das Team von AK Young unterliegt wie alle Abteilungen der Verschwiegenheitspflicht. Das heißt, die Anliegen werden vertraulich bearbeitet; es wird nichts weitergegeben, was nicht ausdrücklich besprochen wurde. E-Mail: akyoung@akktn.at, Telefon: 050 477-1002

Kontakt

Kontakt

Öffentlichkeitsarbeit
Tel. : 050 477-2402
E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@akktn.at
  • © 2024 AK Kärnten | Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, +43 50 477

  • Impressum