22.3.2023

Verdreifachung der Versehrtenrente mit Hilfe der Sozialrechtsexperten der Arbeiterkammer Kärnten

AK/22 – AK-Sozialrechtsexperten erkämpften für einen Kärntner vor Gericht für die Versehrtenrente rund 400 Euro/Monat statt des vorgeschriebenen Betrages durch die AUVA in Höhe von knapp 133 Euro/Monat.

Für einen 22-jährigen Kärntner, der eine 40-prozentige Versehrtenrente in Höhe von rund 133 Euro pro Monat zugesprochen bekam, zahlte sich die Hilfe der AK-Sozialrechtsexperten dreifach aus: Nach einem Sägewerkunfall wurde – dem angehenden Förster – der Unterschenkel amputiert. Mit dem zugewiesenen Bescheid und der niedrigen Bemessungsgrundlage erhoben durch die AUVA, wandte sich der Kärntner an die Experten der Arbeiterkammer Kärnten, um diesen zu überprüfen.

„Diese von der AUVA errechnete Bemessungsgrundlage für den jungen Mann war unverhältnismäßig niedrig, darum mussten wir handeln“, erklärte Gerhard Huber, AK-Sozialrechtsexperte. Die AK brachte eine Klage beim Landesgericht Klagenfurt ein, die schlussendlich in einer Verdreifachung der Bemessungsgrundlage endete und konkret 400 Euro pro Monat für den Forstadjunkt brachte. „Bei Ungereimtheiten oder Unsicherheiten bei sozialrechtlichen Anliegen stehen die AK-Experten mit Rat und Tat zur Seite“, so AK-Präsident Günther Goach.

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