Meta trainiert künstliche Intelligenz mit Nutzer-Daten: Einspruch nur noch bis 26. Mai möglich!
AK – Ab dem 27. Mai beginnt Meta, die öffentlich zugänglichen Daten von Facebook, Instagram und WhatsApp zum Training seiner eigenen Künstlichen Intelligenz (KI) „Meta-AI“ zu verwenden. „Nutzerinnen und Nutzer müssen aktiv widersprechen, ansonsten werden alle Daten in die KI gespeist“, warnt Herwig Höfferer, AK-Konsumentenschützer.
Seit einiger Zeit ist die neue KI von Meta durch einen blau-violetten Kreis in den Anwendungen von Facebook, Instagram oder WhatsApp sichtbar. Die sogenannte „Meta-AI“ ist fest in die Plattformen integriert. Der Meta-Konzern startet ab 27. Mai mit den Daten seiner Nutzer diese KI zu trainieren. Ohne Zustimmung der User. Die Arbeiterkammer Kärnten warnt vor der stillen Umsetzung zur Verwendung der Nutzerdaten und erklärt, wie Betroffene ihre Daten schützen können.
Alle öffentlichen Daten trainieren die KI
Nutzerinnen und Nutzer, die der KI kritisch gegenüberstehen, können sie entweder ignorieren oder aktiv widersprechen. Ansonsten greift Meta ab dem 27. Mai auf alle öffentlich sichtbaren Inhalte seiner Plattformen zu. Dazu gehören:
- Namen, Benutzernamen und Profilbilder
- Öffentliche Beiträge in Gruppen und Kanälen
- Kommentare, Bewertungen, Reels, Stories und Fotos auf öffentlichen Profilen
Nicht betroffen sind private Nachrichten, etwa in Direktchats oder privaten Gruppengesprächen. Ausgenommen ist die direkte Kommunikation mit Meta-AI. „Wer mit der KI chattet oder sie in Gruppenchats nutzt, bietet seine Inhalte öffentlich an und diese fließen dann ins KI-Training ein“, so Höfferer.
Aktiv mit Online-Formular widersprechen
Ein Widerspruch gegen das KI-Training ist bis spätestens 26. Mai möglich, denn „Ein späterer Widerspruch ist rückwirkend nicht mehr möglich und bereits genutzte Daten lassen sich nicht löschen. Das gilt für jedes einzelne Konto“, betont Höfferer.
Widerspruchs-Formulare:
- Facebook: Zum Formular (Login erforderlich)
- Instagram: Zum Formular (Login erforderlich)
Hinweis: Das Feld „Begründung“ im Formular kann leer bleiben, da der Widerspruch auch ohne Begründung gültig ist.
WhatsApp ist verschlüsselt
Für WhatsApp gibt es kein separates Widerspruchsformular, da die Chats standardmäßig verschlüsselt sind. Ausnahmen gelten lediglich, wenn Nutzende mit Meta-AI schreiben.
Bei Fragen wenden Sie sich direkt an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten: 050 477-2002 | konsument@akktn.at