KELAG-Preiserhöhung: AK Kärnten prüft Rechtmäßigkeit
AK/37 – In den kommenden Wochen erhalten zigtausende Kelag-Kunden das Schreiben ihres Energieanbieters, in dem sie über Preiserhöhungen informiert werden. „Was wir für die Konsumentinnen und Konsumenten wollen, ist Rechtssicherheit! Darf der Strompreis nach oben hin angepasst werden? Wir schauen uns diese Erhöhungen im Detail an!“, richtet AK-Präsident Günther Goach klare Worte an die KELAG.
„Wir stehen hinter den Konsumenten!“, so die Botschaft Goachs an heimische Energiekunden. „Während andere Energieanbieter in Österreich ihre Preise aufgrund sinkender Weltmarktpreise bereits reduzieren, gehen sie in Kärnten rauf. Und das in Zeiten der Teuerung, die die Menschen über alle Maßen belastet!“, so Goach. Die Arbeiterkammer Kärnten wird als ersten Schritt die Anpassungen genauestens unter die Lupe nehmen und gegebenenfalls rechtliche Schritte setzen.
„Diese für die Verbraucherinnen und Verbraucher unübersichtliche Situation resultiert letztlich aus einem unzureichend regulierten Energiemarkt. Mit dem aktuellen Gesetz, dem Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG), ist es der Bundesregierung nicht gelungen, einfache und sichere Regeln für die angemessene Änderung der Strompreise zu schaffen. Diese Rechtsunsicherheit darf nicht am Rücken der heimischen Konsumentinnen und Konsumenten abgeladen werden. Der Gesetzgeber ist gefordert, hier endlich zu handeln. Überhöhte Preise, wie wir sie derzeit beobachten, sind für so ein zentrales Gut wie Energie, als Daseinsvorsorge, inakzeptabel!“ so Goach abschließend.
Die AK fordert:
- Systematische Maßnahmen zur Senkung des Stromgroßhandelspreises und somit eine spürbare Entlastung für alle Verbraucher.
- Eine Offenlegung und mehr Transparenz bei der Beschaffung und der eigenen Stromerzeugung. Nur so können Strompreisänderungen auch nachvollziehbar begründet werden.