16.2.2023

Abzocke durch viagogo: Kärntner Familie zahlte für Fußballkarten zehnfachen Preis! 

AK/14 – Um rund 40 Euro hätte man eine Eintrittskarte für das heutige Fußballspiel Red Bull Salzburg gegen AS Roma im Vorverkauf erhalten. Inzwischen ist das Heimspiel ausverkauft.  Eine Kärntner Familie googelte einen Ticketanbieter und bezog über viagogo.at 4 Karten um insgesamt über 1.500 Euro! AK-Konsumentenschützer Herwig Höfferer: „Die Ticketplattform viagogo ist unseriös – Finger weg!“  Tipp der AK: Prüfen Sie vor jedem Onlinekauf die Seriosität des Unternehmens!

Die viagogo AG ist eine internationale Onlineplattform für den Kauf- und Verkauf von Tickets für Sport- und Musikveranstaltungen. „Die AK Kärnten warnt seit Jahren vor viagogo. Das Unternehmen war bis vor kurzem nicht mehr auf der Googlesuche gelistet, der von einer Kärntner Familie bei uns eingelangte Fall zeigt aber, dass die Ticketplattform erneut Abzocke betreibt!“, warnt Herwig Höfferer und erklärt den aktuellen Fall: „Die Konsumenten kauften im Glauben, die Tickets seien so teuer, die Eintrittskarten. Als sie diese erhielten, entdeckten sie den darauf gedruckten Preis von 38 bzw. 42 Euro. Was bleibt, ist der entstandene Schaden und damit die getrübte Vorfreude auf das Spiel.“

Dieser Fall ist nur einer von vielen. Das Unternehmen verstößt mit seinen stark überhöhten Preisen gegen den Rechtsgrundsatz „Laesio enormis“ (Verkürzung über die Hälfte). Davon spricht das Gesetz, wenn man für eine Ware oder Dienstleistung mehr als das Doppelte des üblichen oder tatsächlichen Preises bezahlen muss. Ist das der Fall, ist das Geschäft rechtsunwirksam. „Viagogo ist ein Unternehmen mit Sitz in der Schweiz. Eine Rechtsdurchsetzung ist schwierig und aufgrund des Firmensitzes im Ausland ist ein Verfahren mit hohen Kosten sowie einem außergewöhnlichem Prozessrisiko verbunden. Wir werden den Fall prüfen und bei viagogo intervenieren“, so Höfferer.

AK-Präsident Günther Goach: „Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag der AK Kärnten ein Verfahren gegen die viagogo AG wegen 42 Klauseln in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt. Der OGH bestätigte im Jahr 2021 durch rechtskräftige Entscheidung, dass die Klauseln gesetzwidrig sind. Das ist ein großer Erfolg! Der aktuelle Fall zeigt jedoch, dass Internetabzocke so aktuell wie nie ist und Unternehmen mit ausländischem Firmensitz sich manchmal nicht an die österreichischen Urteile halten. Wir unterstützen Konsumenten auch weiterhin und gehen gegen Onlinebetrug vor!“

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