15.7.2024

AK-Goach zum Handwerkerbonus: „Analoge Antragstellung muss ermöglicht werden!“

AK/45 – Ab heute kann man den Handwerkerbonus beantragen, der Konsument:innen finanziell entlasten und heimische Unternehmen unterstützen soll. Vorerst ist die Beantragung allerdings nur online möglich. „Vor allem für ältere Menschen, die mit dem rasanten technischen Fortschritt nicht Schritt halten können, ist das eine unüberwindbare Herausforderung“, stellt AK-Präsident Günther Goach klar.

Mehr als 300 Millionen Euro stellt die Bundesregierung für 2024 und 2025 an Fördermitteln im Zuge des Handwerkerbonus zur Verfügung. Die Förderung unterstützt Arbeitsleistungen im privaten Wohnbereich, wie Renovierungen, Sanierungen, Erhaltungsarbeiten sowie Neuschaffungen und Erweiterungen. Diese ist ausschließlich für Privatpersonen verfügbar und deckt 20 Prozent der Arbeitskosten bis zu einer Gesamtsumme von 10.000 Euro nach Vorlage der Rechnung ab. Dies entspricht einem möglichen Bonus von bis zu 2.000 Euro.

„Wer in den Genuss des Handwerkerbonus kommen möchte, muss aktuell einen Online-Antrag stellen. Doch nicht alle Menschen haben Zugang zur digitalen Welt und werden somit von wichtigen Unterstützungsmaßnahmen ausgegrenzt. Die AK Kärnten fordert, dass solche Services und Förderleistungen auch analog in Anspruch genommen werden können, damit wirklich alle Menschen davon profitieren können“, betont Goach und sagt weiter: „Die fortschreitende Digitalisierung hat zweifelsohne ihre Vorteile, von denen wir auf ganz vielen Ebenen profitieren. Dennoch fühlen sich manche Menschen davon überrollt. Auf diese gilt es besonders Rücksicht zu nehmen, damit sie sich nicht in der digitalen Kluft verlieren und um wichtige Leistungen gebracht werden.“

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