13.12.2024

60 Stunden als „geringfügig Beschäftigte“: AK erstreitet 9.000 Euro für Hotelmitarbeiterin

AK/83 – Die AK Kärnten hat erfolgreich für eine ungarische Arbeitnehmerin gekämpft, die in einem Hotelbetrieb unter fragwürdigen Bedingungen beschäftigt war. „Der Fall zeigt exemplarisch, wie wichtig der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist und welche gravierenden Folgen Fehlverhalten von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern haben kann“, sagt AK-Präsident Günther Goach.

Die ungarische Arbeitnehmerin war drei Monate lang als Zimmermädchen und im Service des Hotelrestaurants tätig. Obwohl sie bis zu 60 Stunden pro Woche arbeitete, war sie lediglich geringfügig angemeldet, ohne Kenntnis von der fehlerhaften Anmeldung zu haben. Dies führte insbesondere dazu, dass die Frau nicht krankenversichert war. Juristin Nina Schober von der AK-Bezirksstelle Villach erklärt: „Die gesetzlichen Vorgaben sind hier eindeutig. Eine geringfügige Beschäftigung liegt nur vor, wenn das Einkommen monatlich 518,44 Euro (2024) nicht übersteigt. Bei einer Arbeitszeit von 60 Stunden pro Woche ist das schlichtweg unmöglich.“

Da ihr die zustehenden monatlichen Lohnabrechnungen nicht ausgehändigt worden waren, konnte die Mitarbeiterin die erhaltenen Zahlungen nicht auf ihre Richtigkeit überprüfen. Weiters wurde das Arbeitsverhältnis fristwidrig vom Arbeitgeber beendet und als einvernehmliche Auflösung deklariert. „Der Arbeitgeber hat hier gleich mehrfach gegen geltendes Recht verstoßen. Der Arbeitnehmerin war eine Prüfung der Umstände nicht möglich, der Arbeitgeber hat ihre Unwissenheit voll ausgenutzt“, so Nina Schober. Sie konnte eine Entschädigung von rund 9.000 Euro (brutto) erkämpfen. Diese Summe umfasst ausstehende Zahlungen für Überstunden, Mehrstunden, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie eine Kündigungsentschädigung. Zudem wurde die Anmeldung beim Sozialversicherungsträger richtiggestellt. 

AK-Präsident Goach appelliert an alle Arbeitgeber:innen, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Gleichzeitig ermutigt er Arbeitnehmer:innen: „Wenden Sie sich bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten umgehend an unsere Expertinnen und Experten, unser Service ist für alle Beschäftigten kostenlos.“

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