Musterbrief

Fordern Sie Ihren frei­en Kar­freitag ein

Der Europäisches Gerichtshof hat  entschieden, dass der Karfreitag für alle als Feiertag zu gelten hat:

  • Alle Beschäftigten haben künftig am Karfreitag frei, unabhängig von der Konfession.
  • Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin kann zwar Arbeit am Feiertag anordnen - muss in dem Fall aber Feiertagsausfallsentgelt und Feiertags­entgelt bezahlen. 

Nutzen Sie unseren Musterbrief, um Ihr Recht geltend zu machen.

Art der Publikation:
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HerausgeberIn:
Arbeiterkammer

Datum/Jahr:
2019

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