Musterbrief
Fordern Sie Ihren freien Karfreitag ein
Der Europäisches Gerichtshof hat entschieden, dass der Karfreitag für alle als Feiertag zu gelten hat:
- Alle Beschäftigten haben künftig am Karfreitag frei, unabhängig von der Konfession.
- Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin kann zwar Arbeit am Feiertag anordnen - muss in dem Fall aber Feiertagsausfallsentgelt und Feiertagsentgelt bezahlen.
Nutzen Sie unseren Musterbrief, um Ihr Recht geltend zu machen.
Art der Publikation:
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HerausgeberIn:
Arbeiterkammer
Datum/Jahr:
2019