AK-Goach: „Anleitung der WK zur Krankenstandskündigung ist ein Fauxpas!“
AK/26 – „Wer krank ist, ist krank. Eine Anleitung zur Kündigung im Krankenstand, wie die Wirtschaftskammer sie kürzlich online gegeben hat, ist aus Sicht der Arbeiterkammer ein Fauxpas!“, kritisiert AK-Präsident Günther Goach und betont: „Der Krankenstand dient der nachhaltigen Genesung nach Krankheit oder Unfall. Dieser ‚Patzer‘ seitens der WK muss zum Anlass genommen werden, die Einführung eines Kündigungsschutzes im Krankenstand endlich politisch umzusetzen!“
Genauso wie es selbstverständlich sei, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach dem Krankstand wieder für den Dienstgeber einsatzbereit sind, so sei es laut dem Kärntner AK-Präsidenten Goach auch selbstverständlich, in der Zeit eines Krankenstandes die Arbeit ruhen zu lassen und sich auf die Genesung zu konzentrieren.
„Eine Online-Befragung der AK Wien brachte zutage, dass 90 Prozent der Befragten aufgrund des stetig steigenden Arbeitsdrucks sowie aus Angst vor einem Arbeitsplatzverlust krank in die Arbeit gehen“, unterstreicht Goach und ergänzt: „Das macht es für Beschäftigte ohnehin oft schwierig, sich die Zeit zu nehmen, um ganz gesund zu werden.“
„Wir fordern seit Jahrzehnten die Einführung eines gesetzlichen Kündigungsschutzes im Krankenstand“, so Goach. „Eine gesetzliche Regelung, wonach Zeitausgleich und Urlaub während eines Krankenstandes bereits vom ersten Tag an nicht konsumiert werden können, sollte ebenfalls eingeführt werden!“