Kleinfeldfussball: AK-Betriebsmeisterschaft 2026
Wann
7. Mai | 13. Mai | 20. Mai | 27. Mai | 13. Juni
ab 9 Uhr
Auch im Jahr 2026 lädt die Arbeiterkammer Kärnten wieder zur AK-Betriebsmeisterschaft im Kleinfeldfußball ein. Die traditionsreiche Veranstaltung bietet Betrieben aus ganz Kärnten die Möglichkeit, sportlichen Ehrgeiz, Teamgeist und Kollegialität unter Beweis zu stellen. Neben spannenden Spielen steht vor allem der gemeinsame Austausch und das faire Miteinander im Mittelpunkt.
In mehreren Bezirken werden die Vorrunden ausgetragen, ehe die besten Mannschaften im großen Landesfinale aufeinandertreffen. Die Bewerbe garantieren packende Spiele, engagierte Teams und eine würdige Finalkulisse.
Vorrunden-Termine
Bezirk Villach
Donnerstag, 07.05.2026
Bezirk Klagenfurt
Mittwoch, 13.05.2026
Bezirk St. Veit / Glan
Mittwoch, 20.05.2026
Bezirk Wolfsberg
Mittwoch, 27.05.2026
Landesfinale und Damenfinale
Das große Landesfinale der AK-Betriebsmeisterschaft findet am
Sonntag, 13. Juni 2026, im Stadion Villach Lind statt.
Zeitgleich wird auch das Damenfinale ausgetragen:
Finale Damen
Villach/Lind
Samstag, 13.06.2026
Das Finale bildet den sportlichen Höhepunkt der Meisterschaft und verspricht hochklassige Begegnungen sowie eine stimmungsvolle Atmosphäre.
Spielmodus
- Eine Mannschaft besteht aus fünf Feldspielern und einem Tormann.
- Der Spielerkader ist vor Spielbeginn bekanntzugeben.
- Die Spielzeit beträgt 15 Minuten.
- Die besten 16 Teams der Vorrunden spielen imLandesfinale.
- Gespielt wird ausschließlich mit Turn- oder Noppenschuhen; Stollenschuhe sind verboten.
- Als Mannschaftstrikots gelten auch einheitliche T-Shirts.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind:
- Alle Kärntnerinnen und Kärntner mit aufrechtem Dienstverhältnis sowie Präösenzdiener oder Arbeitnehmer:innen in Karenz bzw. in Pension.
- Es können auch mehrere Teams aus einem Betrieb teilnehmen
- Betriebsmannschaften aus Kärnten
- Spielgemeinschaften (max. 2 Firmen) dürfen gebildet werden.
Pro Betrieb können mehrere Teams gemeldet werden.
Spielgemeinschaften von maximal zwei Firmen sind zulässig.
Wichtig: Bei Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder das Reglement ist ein Ausschluss vom Bewerb möglich.