Kostenloser AK-Steuerservice holte 2025 rund 13,4 Millionen Euro für Kärntner:innen zurück
Mit exakt 33.756 Beratungen hat das AK-Steuerteam im Jahr 2025 fast so viele Menschen betreut wie ins Wörthersee Stadion passen. „Diese Kärntnerinnen und Kärntner durften sich über eine Steuerrückzahlung von insgesamt knapp 13,4 Millionen Euro freuen“, ist AK-Präsident Günther Goach stolz, denn: „Jeder Euro zählt! Ob Familienbonus Plus, Mehrkindzuschlag oder Pendlerpauschale: Wir beraten unsere Mitglieder unkompliziert und kostenlos.“
26.976 Auskünfte und Durchführungen des Steuerausgleichs fanden im Jahr 2025 am Telefon statt, 4.933-mal wurde der Steuerausgleich im Zuge einer persönlichen Beratung erledigt bzw. einzelne Fragen geklärt und 1.847-mal wurden schriftliche Anfragen beantwortet. Goach: „Mehrere Millionen Euro bleiben jährlich liegen, weil Menschen keinen Steuerausgleich beantragen, obwohl sie Anspruch hätten. Besonders betroffen sind Menschen mit niedrigen oder schwankenden Einkommen, Teilzeitbeschäftigte oder Beschäftigte mit Betreuungspflichten.“ Die AK Kärnten fordert steuerliche Regeln, die kleine und mittlere Einkommen tatsächlich entlasten. Etwa durch die Wiedereinführung der früheren Topfsonderausgaben für Wohnen sowie private Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen.
„Wir verstehen unsere Beratungsarbeit als Beitrag zu mehr Fairness und Chancengleichheit im Steuersystem. Viele Menschen wissen nicht, welche Rechte sie haben, welche Fristen gelten oder dass sie gegen Bescheide auch Beschwerde einlegen können“, so AK-Direktorin-Stellvertreterin Irene Hochstetter-Lackner. Die Erfahrungen aus der Praxis bringt die AK in steuerpolitische Diskussionen auf Landes- und Bundesebene ein. Ziel ist ein Steuersystem, das Arbeit fair behandelt und Entlastungen dort ankommen lässt, wo sie gebraucht werden.
Die Arbeiterkammer Kärnten fordert:
- einen kilometerabhängigen Absetzbetrag statt des Pendlerpauschales
- eine inflationsangepasste Erhöhung des Kilometergeldes und in weiterer Folge die kontinuierliche Anpassung an die Inflation
- Die Ausgaben für die Schaffung und Sanierung von Wohnraum sowie der Finanzierungsbeitrag (Eigenmittelersatz) bei Genossenschaftswohnungen müssen wieder als Abschreibposten eingeführt werden.
- Die Ausgaben für private Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen müssen wieder als Sonderausgaben absetzbar sein.