8.4.2026

Kostenlos beraten und vertreten: 2025 beanspruchten fast 66.000 Kärntner:innen den AK-Konsumentenschutz

Ärger mit Verträgen, Abrechnungen, Flugreisen, Onlinekäufen oder bei Fragen zum Thema Wohnen: AK-Konsumentenschützer:innen haben im Vorjahr 65.770 Kärntner:innen kostenlos beraten, für sie interveniert oder sie vor Gericht vertreten. AK-Präsident Günther Goach: „Rund 822.000 Euro haben wir den Konsument:innen zurückgeholt. Das ist mehr als doppelt so viel wie 2024 und ein klares Signal: Wir lassen niemanden im Regen stehen. Der Konsumentenschutz ist für alle da!“

Ein 13-Jähriger, der im digitalen Spielrausch 2.400 Euro für TikTok-Coins ausgibt; eine Bank, die unautorisiert 900 Euro auszahlt; eine Mieterin, die wegen vertauschter Zähler plötzlich 1.000 Euro nachzahlen soll; ein Kärntner, dem nach einer vermeintlichen Datenaktualisierung im Minutentakt 8.500 Euro vom PayPal-Konto abgebucht werden; zwei Frauen, die Rechnungen über 8.000 Euro für nie getätigte Bestellungen erhalten:

Kärntens AK-Konsumentenschützer:innen führten im vergangenen Jahr 40.931 schriftliche, 19.923 telefonische und 4.916 persönliche Beratungen durch und schlossen 148 (2024: 82) Klagen ab. Insgesamt waren es 65.770 Fälle; ein Plus von 12,75 Prozent gegenüber 2024. Die Streitwerte reichten von 4,99 bis zu 86.000 Euro in einer Versicherungsangelegenheit. „Mehr als 822.000 Euro konnten wir für die Betroffenen zurückholen. Ohne unsere Unterstützung hätte ein Großteil dieser Menschen auf das Geld verzichten müssen“, so Goach.

11.856 Anfragen betrafen unter anderem die Themen Gewährleistung und Garantie, Preise und Gebühren sowie Vertragsauflösungen (Kündigung, Rücktritt, Storno). Auch Betrugsmaschen in der digitalen Welt blieben 2025 ein zentrales Thema. Neben Phishing-Angriffen, die teilweise Schäden von mehreren zehntausend Euro verursachen, sorgen zunehmend auch dubiose Online-Shops für Probleme. Diese treten auf den ersten Blick wie seriöse Anbieter auf und werben mit hochwertiger Kleidung oder Sportausrüstung, tatsächlich erhalten Kund:innen jedoch minderwertige Ware. Ein Impressum fehlt häufig, und das gesetzliche Rücktrittsrecht wird teilweise kreativ umgangen. In manchen Fällen werden Konsument:innen aufgefordert, die Ware auf eigene Kosten nach China zurückzuschicken.

„Auch in der digitalen Welt ist die AK ein starker Schutzschirm für Konsumentinnen und Konsumenten. Dennoch zeigt sich, wie wichtig Prävention ist. Wer Betrugsmaschen kennt, kann sich besser davor schützen. Deshalb sensibilisieren unsere Expertinnen und Experten Jugendliche im Rahmen von Vorträgen und Workshops an Schulen für diese Themen“, sagt AK-Direktorin Susanne Kißlinger.  

Informierte Konsument:innen fordern ihr Recht

2025 wandten sich 4.974 Reisende (2024: 3.806) wegen Flugverspätungen, Annullierungen oder Mängeln am Urlaubsort an die AK. Stephan Achernig, Referatsleiter Konsumentenschutz, sieht im Anstieg der Anfragen auch einen Erfolg der Aufklärungsarbeit: „Die Menschen wissen besser über ihre Fluggastrechte Bescheid. Sie nehmen diese aktiver wahr und wenden sich gezielt an uns, um ihre Ansprüche professionell durchzusetzen.“

Kostenfallen im Mietrecht

„Wohnen“ bleibt mit 25.756 Beratungen ein zentrales Thema. Neben der Teuerung sind es vor allem rechtliche Details, die zur Kostenfalle werden. „Im Fokus standen hier insbesondere überhöhte Betriebskostenabrechnungen sowie die Rückforderung unzulässiger Mietzinsanpassungen, gegen welche wir erfolgreich vorgegangen sind“, so Michael Tschamer, Referatsleiter Mietrecht & Wohnen. Mit dem neuen AK-Mietpreisbremse-Rechner können Mieter:innen außerdem einfach überprüfen, um wie viel ihr Hauptmietzins aufgrund der seit 2026 geltenden Mietpreisbremse maximal steigen darf. So lässt sich rasch feststellen, ob eine Mietzinserhöhung zulässig ist oder nicht.

Urteil gegen unzulässige Bankgebühren

Im Sektor Geldwesen verzeichnete der Konsumentenschutz mit 4.442 Fällen ebenfalls ein deutliches Plus (2024: 3.317). Herwig Höfferer, Abteilungsleiter Konsumentenpolitik, erklärt: „Ein massiver Treiber waren Anfragen zu unzulässigen Kreditbearbeitungsgebühren. Der Oberste Gerichtshof hat 2025 die Rechtsansicht der AK bestätigt, dass bestimmte Bankgebühren unzulässig sind, und die Institute zur Rückzahlung verurteilt. Die Banken in Kärnten reagierten unterschiedlich auf diese Entscheidung. Manche refundierten unbürokratisch, andere weigerten sich, weil die Urteile nicht gegen sie, sondern andere Institute ergangen sind. Das Thema wird uns auf jeden Fall auch heuer begleiten, da weitere Urteile zu erwarten sind.“

Beratung in den Bezirken

Um den Zugang zum kostenlosen Service so einfach wie möglich zu gestalten, setzt die AK auf regionale Präsenz. Die Expert:innen des Konsumentenschutzes stehen den Menschen daher nicht nur in der Zentrale in Klagenfurt, sondern auch in den Bezirksstellen in Spittal, Villach, Feldkirchen, St. Veit, Völkermarkt und Wolfsberg sowie der Servicestelle Hermagor zur Seite. AK-Direktorin-Stellvertreterin Irene Hochstetter-Lackner: „Wir sind dort, wo die Menschen uns brauchen. Unsere Beratung ist ein verlässliches Sicherheitsnetz, das direkt in den Regionen verankert ist und den Menschen kurze Wege zu ihrem Recht garantiert.“

Neben der Beratungstätigkeit bietet die AK auch Hilfe zur Selbsthilfe. 

Die Arbeiterkammer Kärnten fordert:

  • Kontrolle der Einhaltung des Preisauszeichnungsgesetzes: Mit dem reformierten Preisauszeichnungsgesetz wurden einige Forderungen der AK – wie etwa Erhöhung der Lesbarkeit der am Regal angebrachten Preise durch Anpassung der Schriftgrößen – gesetzlich verankert. Die AK verlangt nun verstärkte Kontrollen sowie eine konsequente Bestrafung bei Verstößen. 
  • Luftanteil in Verpackungen regulieren: Die AK Kärnten befürwortet die Kennzeichnungspflicht bei „Shrinkflation“, fordert jedoch ergänzend eine maximale Luftquote von 30 Prozent pro Verpackung. Diese Grenze sollte im Preisauszeichnungsgesetz oder im Maß- und Eichgesetz verankert werden.
  • Installation eines Unterrichtsfachs „Verbraucherbildung“ an allen Schulen: Kinder und Jugendliche müssen so früh wie möglich mit konsumentenschutzrechtlichem Wissen ausgestattet werden, um bei den im Alltag auftauchenden Themen, Gefahren und Fallen besser agieren zu können. 
  • Mietrechtsgesetz vereinheitlichen: Dringend notwendig sind ein klar definierter Betriebskostenkatalog inklusive einer gerechten Kostenteilung auf Mieter:innen und Vormieter:innen bei Mieter:innenwechsel, ein einheitlicher Kündigungsschutz, eine einfache und transparente Mietzinsbildung mit gesetzlich definierten Zu- und Abschlägen, eine Entkoppelung der Mieten von der Inflation bzw. Begrenzung der Anpassung auf maximal 0,5 bis ein Prozent jährlich, die Abschaffung von befristeten Mietverträgen bei gewerblicher Vermietung und eine klare Regelung der Erhaltungspflicht der Vermieter:innen für Heizung und Warmwasseraufbereitung sowie der mitvermieteten Geräte.
  • Vorauszahlungen einschränken: Um das finanzielle Risiko für Konsument:innen bei Absagen zu minimieren, plädiert die AK gegen die volle Vorauszahlung vor allem bei Flug- und Veranstaltungstickets. Gefordert wird ein Modell aus geringer Anzahlung und einer Restzahlung erst am Tag des Fluges oder der Veranstaltung. 
  • Insolvenzabsicherung bei Fluglinien: Die AK fordert eine Insolvenzabsicherungspflicht für Flugunternehmen, gleich wie für Pauschalreisen. Außerdem sollte die Insolvenzabsicherung auch auf die von Reiseveranstalter:innen oder von Fluglinien ausgestellten Gutscheine erweitert werden.
  • Begrenzung von Überziehungszinsen auf fünf Prozent: Menschen in finanzieller Not, die nur durch Überziehung des Kontos bis zum Monatsletzten durchkommen, sind besonders von den hohen zusätzlichen Kosten betroffen. Es braucht eine Deckelung der Überziehungszinsen bis zu max. fünf Prozent. Die Zinsspannen müssen einheitlich, transparent, nachvollziehbar und vor allem niedriger sein. 


Broschüren

Infos & Tipps zum Nachlesen

  • © 2026 AK Kärnten | Bahnhofplatz 3, 9021 Klagenfurt am Wörthersee, +43 50 477

  • Datenschutz
  • Impressum