Von Pflegestufe 0 auf 6: AK Kärnten ging für schwerkrankes Mädchen vor Gericht
Ein Baby, das um sein Leben kämpft. Epileptische Anfälle, die jederzeit kommen können. Eltern, die keine ruhige Nacht mehr kennen. Und dann dieser Schlag: Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) verweigert dem schwerkranken Kind das Pflegegeld. Doch die Eltern waren mit ihrem Schmerz und ihrer Verzweiflung nicht allein. Die AK Kärnten stellte sich an ihre Seite – mit Erfolg. AK-Präsident Günther Goach: „Es lohnt sich, nicht aufzugeben. Genau dafür gibt es die Arbeiterkammer – wir lassen uns von Behörden nicht einschüchtern und kämpfen kostenlos für die Rechte der Menschen.“
Erst wenige Monate alt. Schwere epileptische Anfälle mit Erbrechen und Erstickungsgefahr. Massive körperliche Beeinträchtigungen. Ein kleiner Mensch, der jeden Tag ums Überleben kämpft. Doch für die PVA-Begutachter? Kein Fall fürs Pflegegeld. Sie rechneten den zusätzlichen Pflegebedarf auf gerade einmal 38 Stunden pro Monat herunter und lehnten den Antrag auf Pflegegeld ab. Die Begründung: Diese finanzielle Unterstützung gibt es erst ab durchschnittlich mehr als 65 Stunden monatlich. Eine bürokratische Hürde, die für diese Familie zu einer scheinbar unüberwindbaren Mauer wurde.
Der Kampf ums Recht
Als der Schock über den negativen Bescheid sich etwas gelegt hatte, fassten die verzweifelten Eltern neuen Mut. Sie wandten sich an die Arbeiterkammer Kärnten. Gemeinsam zogen sie vor Gericht und holten die Expertise eines unabhängigen Sachverständigen ein. Gerald Prein, Leiter des Sozialrechtsreferats in der AK: „Der Sachverständige kam nach der Untersuchung und den Gesprächen mit den Eltern zu dem Schluss, dass das Kind tatsächlich 24 Stunden Pflegebedarf hat und ihm zumindest Pflegegeld der Stufe 6 zusteht.“ Das Gericht folgte diesem Gutachten und korrigierte die Ungerechtigkeit: Rückwirkend ab 1. März 2024 erhält das Kind Pflegestufe 6, ab 1. September sogar Pflegestufe 7.
AK-Präsident Günther Goach findet deutliche Worte: „Leider ist das kein Einzelfall. Wir erleben immer wieder, dass Pflegegeld-Anträge kleinlich und realitätsfern beurteilt werden. Die Begutachtung gehört schnellstmöglich reformiert. Schwerkranke Menschen und deren Familien haben schon genug Sorgen – sie sollten nicht auch noch um ihr Recht kämpfen müssen.“
Sozialrecht der AK Kärnten: 050 477-1003 oder sozialrecht@akktn.at